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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/225
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe der Lieferung von Reinigungsmittel und Hygieneartikel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Gebäudemanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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12.12.2018
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Lieferung von Reinigungsmitteln, Reinigungsgeräten und Hygieneartikel wurde 2015 erstmalig für 2 Jahre ausgeschrieben und vergeben. Die Verträge mit der bisherigen Firma enden zum 31. Dezember 2018, so dass die Leistungen erneut ausgeschrieben werden mussten.
Ziele der Maßnahme
Sicherstellung der Belieferung der städtischen Einrichtungen mit Hygieneartikel und Reinigungsmitteln.
Sachverhalt/Sachstand
Der Liefervertrag für die Lieferung Reinigungsmitteln, Reinigungsgeräten und Hygieneartikel endet zum 31. Dezember 2018.
Die Lieferleistung wurde in 3 Lose (Reinigungsmittel, Reinigungsgeräte und Hygieneartikel) ausgeschrieben. Den Bietern war es somit möglich für ein Los oder mehrere Lose zu bieten.
Die Vergabe der Lieferleistung erfolgt für 2 Jahre vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020.
Im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung auf Grundlage der VOL/A wurden von insgesamt 8 Firmen (Bewerbern) die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Zum Eröffnungstermin am 23. Oktober 2018 um 10:00 Uhr lagen von 3 Bietern form- und fristgerecht Angebote vor.
Durch das Gebäudemanagement und das Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt wurde daraufhin die Prüfung und Wertung (§ 16 VOL/A) der Angebote vorgenommen.
Wertungsstufe I (Formaler Angebotsausschluss)
Im Rahmen der Wertungsstufe I (§ 16 Abs. 3 und 4 VOL/A, nach den Bewerbungs-bedingungen oder aus sonstigen formalen Gründen) musste keines der eingereichten Angebote von der Angebotswertung ausgeschlossen werden.
Wertungsstufe II (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
Im Rahmen der Wertungsstufe II (§ 16 Abs. 5 VOL/A), Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungs-fähigkeit, Zuverlässigkeit) wurde kein Bieter ausgeschlossen.
Wertungsstufe III (Angemessener Preis)
Nach den Wertungsstufen I und II ergibt sich, dass alle eingegangenen und wertbaren Angebote auskömmliche Preise enthalten. Rechenfehler wurden korrigiert und Nachlässe bzw. Abgebote berücksichtigt.
Gemäß der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ wurde als Entscheidung über den Zuschlag ausschließlich der Preis festgelegt.
Das jeweils wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung aller Umstände (§ 16 Abs. 6 bis Abs. 8 VOL/A) stellt dabei das der Firma Offterdinger & Sailer, Heinkelstr. 5 in 70806 Kornwestheim dar. Die Firma Offterdinger & Sailer hat sich bei allen drei Losen als der wirtschaftlichster Bieter erwiesen, so dass die Verwaltung empfiehlt den Auftrag an die Firma Offterdinger & Sailer zu vergeben.
Weiteres Vorgehen
Abschluss der Lieferverträge
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Die Verwaltung sieht keine Alternative, da es eine ordnungsgemäße öffentliche Aus-schreibung war und es keinen formalen Grund gibt die Ausschreibung aufzuheben.
