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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/204

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Teilhaushalt 03 – Produktbereich 21 – des Ergebnis- und Finanzhaushalts 2019 wird

dem Gemeinderat unter Berücksichtigung der Änderungen der Verwaltung im Laufe des

Haushaltsplanverfahrens 2019 zur Beschlussfassung empfohlen.

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Sachverhalt


Zusammenfassung des Sachverhalts

 

Der Haushaltsplan 2019 ist der dritte Leonberger Haushalt auf doppischer Basis nach dem

neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR).

Das Schulbudget zur eigenständigen Bewirtschaftung durch die Schulleitung beträgt

insgesamt 629.280 Euro, der Aufwand aller Leonberger Schulen in städtischer Trägerschaft

beträgt insgesamt 9.852.485 Euro.

 

Ziele der Maßnahme

Wahrnehmung der Schulträgeraufgaben

 

Sachverhalt/Sachstand

Im Haushaltsplanentwurf 2019 mit mittelfristiger Investitionsplanung (Ergebnis- und Finanz-haushalt) ist der Bereich Schulwesen im Teilhaushalt 03, Produktbereich (PB) 21 mit den zugehörigen Kostenstellen bzw. Kostenarten dargestellt (siehe Anlage).
 

Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist separat im Gesamthaushalt der Stadt im Teilhaushalt 05 dargestellt.

 

Die Mittelzuweisung des Schulbudgets erfolgt über Pauschalbeträge pro Schüler/in und

Klasse. Die Beträge orientieren sich an den Berechnungsgrundlagen für die einzelnen

Schularten auf Basis der amtlich prognostizierten Schülerzahlen.


In der Vorlage dargestellt sind die Ertrags- und Aufwendungsarten für den Schulträger

allgemein, für die Schulen im Speziellen sowie für die Schulleitungen in Form des Schul-leiterbudgets zur eigenständigen Bewirtschaftung.

 

Das den Schulleitungen zur eigenständigen Bewirtschaftung zur Verfügung stehende

Schulbudget beträgt in 2019 insgesamt 629.280 Euro (Ergebnishaushalt, ohne Investitionen), der für alle Leonberger Schulen in städtischer Trägerschaft bestehende Aufwand beträgt insgesamt 9.852.485 Euro.

 

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Anlagen

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