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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2018/195
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendmusikschule Leonberg
Redaktionelle Änderung der Gebührensatzung ab 01.01.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Jugendmusikschule
- Beteiligtes Amt:
- Amt für Kultur und Sport; Kämmereiamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Beirat Jugendmusikschule
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Vorberatung
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Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Vorberatung
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05.12.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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18.12.2018
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Sachverhalt
Änderung der bestehenden Gebührensatzung der Jugendmusikschule Leonberg (redaktionell)
Eine Gebührenerhöhung ist nicht vorgesehen, da die Jugendmusikschule Leonberg im direkten Marktvergleich mit anderen Musikschulen derzeit im oberen Preisniveau liegt.
Es erfolgt lediglich eine redaktionelle Änderung der Gebührensatzung. Diese betrifft folgende Punkte:
- § 2 Abs. 3 Nr. 1.1: Die Unterrichtszeit der Rhythmikgruppen verkürzt sich bereits bei weniger als 10 Schülerinnen und Schüler um 15 Minuten. Derzeit sind in der Gebührensatzung 6 Schülerinnen und Schüler aufgeführt. Da der Kostendeckungsgrad hier allerdings sehr gering ist, ist die neue Regelung notwendig.
- § 2 Abs. 3 Nr. 2: Aus gegebenem Anlass wurde eine neue Gebühr in die Gebührensatzung aufgenommen. Es handelt sich um die Gebühr „Gruppenunterricht 5 bis 6-er Gruppe (45 Minuten)“. Die Schülergebühr ist wie folgt: Leonberger-Gebühr: 29,50 EUR, Grundgebühr: 36,80 EUR.
- § 2 Abs. 3 Nr. 4.1: Aus gegebenem Anlass wurde eine neue Gebühr in die Gebührensatzung aufgenommen. Es handelt sich um die Gebühr „Gruppenunterricht 5 bis 6-er Gruppe (45 Minuten)“. Die Erwachsenengebühr beträgt 39,50 EUR.
- § 2 Abs. 3 Nr. 4.4: (Ergänzung): Klassenunterricht für Erwachsene (Elternflöten, Jazzband, Percussion, etc.) Grundgebühr: 28,50 EUR.
Dafür wurde § 2 Abs. 3 Nr. 1.3 Elternflöten entfernt. Grund hierfür ist, dass es bei den
Unterrichtsangeboten für Erwachsene lediglich eine Grundgebühr gibt. Beim Elternflöten jedoch wurde abweichend eine Leonberger-Gebühr sowie eine Grundgebühr verabschiedet, weswegen diese nun geändert wird.
- § 2 Abs. 3 Nr. 6: Korrepetition Jugend musiziert: Bisher wurde keine Gebühr für die Teilnehmer bei Jugend musiziert für die Korrepetition erhoben. Aufgrund der Kostensteigerung der Korrepetition bei Jugend musiziert wurden nun folgende Gebühren eingeführt, die einen Teil der Kosten, die unter anderem die Korrepetition sowie die Reisekosten der jeweiligen Lehrkraft betreffen, decken sollen:
- Regionalwettbewerb/ Landeswettbewerb Altersgruppe I-II: 50,00 EUR
- Regionalwettbewerb/ Landeswettbewerb Altersgruppe III: 80,00 EUR
- Regionalwettbewerb/ Landeswettbewerb Altersgruppe IV-VI: 100,00 EUR
- Bundeswettbewerb: 150,00 EUR
- § 2 Abs. 3 Nr. 8: Instrumentalklassen-Unterricht: Beim Unterricht für die Instrumentalklassen sind lediglich folgende Kooperationspartner aufgeführt: Albert-Schweitzer Gymnasium, Johannes-Kepler-Gymnasium.
Die August-Lämmle-Schule war bis dato nicht aufgeführt, weswegen diese nun in der Gebührensatzung ergänzt wird.
- § 2 Abs. 3 Nr. 11: Die seit längerer Zeit in Erprobung befindliche Unterrichtsgebühr für Ensembles für Erwachsene hat sich bewährt und wurde nun mit 10,00 EUR in der Gebührensatzung ergänzt. Sollten die Erwachsene einen zeitgleichen Hauptfachunterricht belegen, wird das Ensemble kostenfrei angeboten.
- § 2 Abs. 3 Nr. 12: Da die Vorlage eines Nachweises ab Volljährigkeit für die Schülergebühr irreführend in der Gebührensatzung aufgeführt war, wurde die Begründung nun geändert.
- § 3 Abs. 2 Nr. 3: (Ergänzung): In der Jugendmusikschule Leonberg ist es öfters vorgekommen, dass Schülerinnen und Schüler einen Auslandsaufenthalt von wenigen Wochen absolvieren. Eine Kündigung erfolgt in den wenigsten Fällen, weswegen nun folgende Ergänzung in der Gebührensatzung aufgenommen wurde:
Bei einem Auslandsaufenthaltes eines/ einer Schülers/ Schülerin von mind. 4 Wochen werden die Unterrichtsstunden der Abwesenheit des jeweiligen Schülers nach fristgerechter Mitteilung vor dem Auslandsaufenthalt durch die jeweilige Lehrkraft vor oder nachgeholt. Sollte es nicht möglich sein, den kompletten Unterricht vor- oder nachzuholen, erfolgt eine separate Gutschrift der nicht gegebenen Unterrichtsstunden. Ferien und Feiertage sind hiervon ausgenommen. Eine Gutschrift kann jedoch nicht erfolgen, wenn die von der Lehrkraft angebotenen Vor- bzw. Nachholstunden von dem jeweiligen Schüler nicht wahrgenommen werden können.
Falls der Auslandsaufenthalt nicht fristgerecht mitgeteilt wurde, besteht kein Anspruch auf das Vor- bzw. Nachholen des Unterrichts. Eine Gutschrift von der Unterrichtsstunde kann dann ab der vierten ausgefallenen Stunde erfolgen.
Um eine fristgerechte Mitteilung einzuhalten, muss das Sekretariat der Jugendmusikschule Leonberg mind. 3 Monate vor dem Auslandsaufenthalt schriftlich informiert werden.
- § 5 Abs. 4: Es wurde folgender Text aus der Gebührensatzung entfernt: „Sofern vom Abbuchungsverfahren kein Gebrauch gemacht wird, kann die Stadtkasse für jede Rate eine Gebühr von 1,00 EUR erheben“.
Begründung: Aufgrund der unterschiedlichen Erfassung von SEPA-Lastschriftmandaten liegt der Jugendmusikschule Leonberg nur ein Teil der Lastschriftmandate vor. Diese Daten führt die Stadtkasse, weswegen hier eine zusätzliche Rate von 1,00 EUR nicht umsetzbar ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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160,5 kB
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