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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/247
Grunddaten
- Betreff:
-
Projekt "Naturerfahrungsraum Höfinger Täle" aus dem Nachlass der Eheleute Erwin und Marianne Beck - Baubeschluss, Beauftragung Ausführungsplanung und Ausschreibung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwicklung, Umweltplanung und Geoinformation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ortschaftsrat Höfingen
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Entscheidung
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21.11.2018
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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06.12.2018
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Beschlussvorschlag
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Dem Bau und der Realisierung des Projekts: „Naturerfahrungsraum Höfinger Täle“ aus Mitteln des Nachlasses der Eheleute Erwin und Marianne Beck wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird auf Grundlage der wasser- und naturschutzrechtlichen Genehmigung vom 16.10.2018 beauftragt, das Landschaftsarchitekturbüro Geitz & Partner, Stuttgart, mit der weiteren Projektplanung (Ausführungsplanung und Ausschreibung, Leistungsphasen 5-7 für Freianlagen entsprechend § 38 HOAI ff.) zu beauftragen. Dazu ist die vom Ortschaftsrat Höfingen in der Sitzung am 21.11.2018 beschlossene Auswahl an Ausstattungselementen zugrunde zu legen.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Nachdem der Ortschaftsrat Höfingen in seiner Sitzung vom 02.05.2018 die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zum Projekt „Naturerfahrungsraum Höfinger Täle“ gebilligt hat und zwischenzeitlich die wasser- und naturschutzrechtliche Genehmigung vorliegt, muss vor der Beauftragung der Ausführungsplanung und anschließenden Ausschreibung der Maßnahme über die Art der Ausstattungselemente (z.B. Sitzbänke, Fahrradständer, Mülleimer, Infotafeln, etc.) entschieden werden. Dazu hat das beauftragte Landschaftsarchitekturbüro Geitz & Partner, Stuttgart, einen entsprechenden Variantenvergleich samt detaillierter Kostenübersicht vorgelegt, der die einzelnen Stationen im Hinblick auf ihre Funktionalität bewertet.
Ziele der Maßnahme
Bau und Realisierung des Projekts: „Naturerfahrungsraum Höfinger Täle“.
Sachverhalt/Sachstand
In seiner Sitzung vom 02.05.2018 hat der Ortschaftsrat Höfingen die Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Landschaftsarchitekturbüros Geitz & Partner, Stuttgart (Stand: 17.04.2018) zum „Naturerfahrungsraum Höfinger Täle“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, für das Projekt die wasser- und naturschutzrechtliche Genehmigung beim zuständigen Landratsamt Böblingen zu beantragen. Diese Plangenehmigung wurde zwischenzeitlich mit Datum vom 16.10.2018 erteilt.
In der Sitzung des Höfinger Ortschaftsrates vom 02.05.2018 war darüber hinaus be-schlossen worden, erst nach Vorliegen der Plangenehmigung, aber vor der Beauftragung der Ausführungsplanung und der anschließenden Ausschreibung der Maßnahme, nochmals über die Auswahl der Ausstattungselemente (z.B. Sitzbänke, Fahrradständer, Mülleimer, Infotafeln, etc.) gesondert zu beschließen.
Dazu sollte für jede der fünf beschlossenen Stationen noch einmal explizit ihre Funktionalität (z.B. Station 8 Aufenthaltsbereich Tilgshäuslesbach: naturnahes Spielen am Gewässer) herausgestellt und eine detaillierte Kostenübersicht über die einzelnen Positionen gegeben werden. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, in die Auswahl der Ausstattungsvarianten Produkte Höfinger Unternehmen (z.B. „Schaukelbank“) einzubeziehen.
Diese Darstellung liegt nun in Form von Steckbriefen in zwei Varianten für jede einzelne Station vor (siehe Anlage 1 zur SV 2018/247).
Weiteres Vorgehen
Einen entsprechenden Beschluss des Ortschaftsrats Höfingen vorausgesetzt, kann mit dem nächsten Schritt die Ausführungsplanung sowie die Ausschreibung der Maßnahme ver-anlasst werden. Dafür hat die Verwaltung bereits einen Auftrag durch den Ortschaftsrat Höfingen erhalten (siehe SV 2017/239).
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Der Beschluss zum Bau und Realisierung des Projekts: „Naturerfahrungsraum Höfinger Täle“ wird nicht gefasst. Damit wird auf die Kofinanzierung des Projekts durch den Verband Region Stuttgart in Höhe von 60.000 Euro verzichtet. Darüber hinaus ist über die alternative Verwendung des Projektbudgetanteils (250.000 Euro) aus dem Nachlass der Eheleute Beck zu beraten.
Finanz. Auswirkung
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Kontierung |
Jahr |
verfügbares Budget (im HHplanentwurf 2019 veranschlagt) |
Finanzbedarf |
Bemerkung |
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755400103201 Einzahlung aus Kofinanzierung |
2019 |
- 60.000 |
- 60.000 |
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755400106201 Einzahlung aus Nachlassverwendung |
2019 |
- 203.000 |
- 215.000 |
Der höhere Mittelbedarf wird zur Änderungsliste nachgemeldet. |
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755400107201 Erbe Beck: Auszahlungen Naturerfahrungsraum Höfinger Täle |
2019 |
263.000 |
275.000 |
Der höhere Mittelbedarf wird zur Änderungsliste nachgemeldet. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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