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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/114-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinsförderung durch Leistungen des Baubetriebshofs für stadtprägende Veranstaltungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Kultur und Sport
- Beteiligtes Amt:
- Abteilung Baubetriebshof
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Entscheidung
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10.10.2018
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14.11.2018
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●
Erledigt
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Sozial- und Kultusausschuss
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Entscheidung
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14.11.2018
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Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Im Haushalt 2018 wurden zusätzliche 25.000 Euro zur Unterstützung von Vereinen bzw. ihren Veranstaltungen durch Bauhofleistungen zur Verfügung gestellt. Große bzw. stadtprägende Veranstaltungen können so unterstützt werden.
Ziele der Maßnahme
- Förderung von Vereinen und ihren öffentlichen Veranstaltungen
- Entlastung der ehrenamtlichen Akteure
- Stärkung eines attraktiven Veranstaltungsangebots in der Stadt
Sachverhalt/Sachstand
Durch Antrag der SPD wurde die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, welche Vereinsveranstaltungen als stadtprägend zu bezeichnen sind und somit durch für die Vereine kostenlos zur Verfügung gestellte Bauhofleistungen unterstützt werden sollen.
Bereits als Kooperationsleistungen mit der Stadt Leonberg, Amt für Kultur, Erwachsenenbildung, Sport und Stadtmarketing unterstützt und aus einer anderen Kostenstelle bezahlt werden die Bauhofleistungen bei
- Citylauf seit 2010 (von Beginn an) mit 12.300 Euro
- Waldmeisterlauf seit 2012 mit 6.200 Euro
- Maifest Warmbronn seit 2010 mit 2.800 Euro
- Kunstmarkt Höfingen seit 2015 mit 650 Euro
Diese Veranstaltungen werden auch weiterhin als Kooperationen mit Bauhofleistungen unterstützt.
Die sehr großen Vereinsveranstaltungen werden also schon seit geraumer Zeit von der Stadt Leonberg mit Bauhofleistungen unterstützt. Alle weiteren Vereinsveranstaltungen haben einen Aufwand an Bauhofleistungen von jeweils unter 1.000 Euro. Gleichzeitig ist die Notwendigkeit einer Straßen- oder Platzsperrung in der Regel ein Zeichen dafür, dass die Veranstaltung eine gewisse Größe und damit auch Wichtigkeit im Vereins- und Veranstaltungsgefüge der Stadt hat. Die derzeit bekannten und in der beigefügten Liste zusammengestellten Veranstaltungen sind also als stadtprägend uns zuschussfähig einzustufen. Hinzu kommen die Veranstaltungen der Werbegemeinschaft Faszination Altstadt e.V.
Kriterien zur Förderung durch Bauhofleistungen
- Die Veranstaltung wird von einem Leonberger Verein durchgeführt.
- Die Veranstaltung ist öffentlich.
- Die Veranstaltung findet zum mindestens dritten Mal statt.
- Es werden mindestens 150 Besucher erwartet.
- Aus der Größe und Präsenz im öffentlichen Raum ergibt sich, dass Straßen oder Plätze bzw. Teilabschnitte gesperrt werden müssen.
Sind diese Kriterien erfüllt, wird aus dem Budget der Vereinsförderung die Bauhofleistung für Beschilderung übernommen (innere Verrechnung). Dies beinhaltet grundsätzlich die Bereitstellung, Auslieferung und Aufstellung der notwendigen Halteverbotsschilder 72 Stunden vor der Veranstaltung sowie den Rücktransport der Schilder bzw. Absperrungen. Sofern im Einzelfall notwendig, verfügen die Leonberger Vereine über Personal mit Sachkenntnisnachweis, da im Jahr 2017 Vertreter aller Leonberger Vereine geschult wurden. Somit kann der Verein eine notwendige Straßensperrung selbst vornehmen und wieder entfernen.
Zur weiteren Förderung der Vereine erfolgt durch das Amt für KESS im Oktober/November 2018 eine Abfrage an die Leonberger Vereine, inwiefern Bühnen-, Licht- und Tontechnik für Veranstaltungen genutzt wird und ob dort zusätzlich unterstützt werden kann.
Weiteres Vorgehen
Die im Haushalt zu diesem Zweck bereitgestellten Mittel in Höhe von 25.000 Euro werden für die Bauhofleistungen für Vereinsfeste verwendet.
Der Betrag wird für 2019 erneut zur Verfügung gestellt.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
- Über die bestehenden Kooperationen hinaus werden keine Bauhofleistungen für Vereine übernommen.
- Es werden andere Kriterien zur Förderung von Veranstaltungen festgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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17,8 kB
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