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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/203

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beauftragung von weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen an die im Folgenden aufgeführten Ing.-Büros auf Basis der HOAI wird zugestimmt.

 

Fachplanungsleistungen:

 

  1. Tragwerksplanung

Boll und Partner, Beratende Ingenieure, Etzelstraße 11, 70180 Stuttgart

  1. Technische Ausrüstung für Heizung-, Sanitär- und Lufttechnische Anlagen, Gebäudeautomation

Bunse GmbH, Beratende Ingenieure, Karlstraße 103, 74076 Heilbronn

  1. Technische Ausrüstung für Stark- und Schwachstromanlagen

IMS Ingenieurgesellschaft Mück & Schaber GmbH, Olgastraße 2, 71088 Holzgerlingen

  1. Freianlagenplanung

Frei Raum Concept Landschaftsarchitekten, Ziegelhütte 9, 72108 Rottenburg a.N.

 

Beratungsleistungen:

 

  1. Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, die weiteren ggf. erforderlichen Beratungsleistungen (z.B. Vermessung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, Bauphysik, Brandschutz, etc.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.
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Sachverhalt

 

Zusammenfassung des Sachverhalts

An der westlichen Kernstadt von Leonberg, „Schweizermühle“, wird beabsichtigt, einen Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 6 Gruppen zu erstellen. Der Neubau bietet in Summe Plätze für ca. 105 Kinder, ca. 85 Plätze für 3-6 jährige und 20 Plätze für die u3-Betreuung (Kinderbetreuung bis zu 3 Jahren).

Weiterhin ist geplant den Bedarf von 3-5 Wohneinheiten mit dem Neubau abzudecken.

 

Mit der Sitzungsvorlage 2017/301 wurde grundsätzlich die Maßnahme und der Standort für den Neubau einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung mit Wohnungen dem Gemeinderat vorgestellt und am 30.01.2018 genehmigt.

 

Für den weiteren Planungsverlauf war auf Grund der zu erwartenden Honoraransätze für Planungsleistungen ein VgV-Verfahren für den Bereich der „Objektplanung“ durchzuführen. Den Planungsleistungen wurde mit der Sitzungsvorlage 2018/141 zugestimmt.

 

Um einen weiteren zügigen Planungsfortgang sicherzustellen, ist es nun notwendig, dass die Beauftragung der Fachplanungs- und Beratungsleistungen erfolgen kann.

Die Vergabe der Fachplanungs- und Beratungsleistungen kann nach Zustimmung des Gremiums, im Unterschwellenbereich ohne VgV-Verfahren erfolgen.

Ziele der Maßnahme

Ziel der Maßnahme ist die Deckung der Bedarfslagen an Kinderbetreuung in der westlichen Kernstadt von Leonberg. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung von Wohnraum.

Sachverhalt/Sachstand

Weitere Fachplanungs- und Beratungleistungen:

Für die weiteren Planungsphasen sind weitere Fachplanungs- / Beratende Leistungen zu beauftragen, die jedoch nicht den aktuellen Schwellenwert (221.000,-EUR/netto) erreichen, bzw. überschreiten. Diese Leistungen können im sog. Unterschwellenvergabebereich im Rahmen einer freihändigen Vergabe an geeignete und qualifizierte Büros vergeben werden.

Für alle Planungsbeauftragungen werden die Wertgrenzen nach der geltenden Hauptsatzung der Stadt Leonberg (§12 Abs. 2 Nr. 2.2.2 „Vergaben von Planungsaufträgen für Maßnahmen mit voraussichtlichen Baukosten bis 60.000,- Euro“) für die Zuständigkeit der Verwaltung überschritten.

Daher ist die Beauftragung der vorgeschlagenen Fachplanungsbüros durch den Gemeinderat zu beschließen.

 

Eine belastbare Kostenschätzung wird im Rahmen der Genehmigung der Gesamtmaßnahme für den Neubau der Kita West vorgelegt.

 

Förderprogramm:

Aus dem „Kinderbetreuungsfinanzierungsprogramm 2017-2020“ wird ein Zuschuss beantragt. Je Gruppe ist ein Zuschuss in Höhe von 120.000,-EUR möglich.

Weiteres Vorgehen

      Mit den weiteren Fachplanungsleistungen ist unverzüglich nach Genehmigung durch das Gremium zu beginnen.

      Die Verwaltung geht davon aus, dass dem Gemeinderat Anfang 2019 die Vorentwurfsplanung und die Kostenschätzung zur Genehmigung der Gesamtmaßnahme für den Neubau der Kita West vorgelegt werden kann.

      Die Baugenehmigungsplanung soll nach der Genehmigung der Gesamtmaßnahme zeitnah eingereicht werden, so dass mit der Erteilung der Baugenehmigung im 2. Quartal 2019 gerechnet werden kann.

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Beauftragung anderer Fachingenieurbüros, wodurch aber die bisherigen zeitlichen Terminabläufe gefährdet bzw. nicht mehr einzuhalten sind.

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Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kindergarten West

7 3650 060 7001

2018

200.000,-€

50.000,-€

 

 

2019

600.000,-€

1.010.000,-€

 

 

2020

1.600.000,-€

2.400.000,-€

 

2021

1.600.000,-€

1.340.000,-€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Förderung

7 3650 *

Neuer Investitionsauftrag

2020

-648.000,-€

 

Verteilung auf 2 Jahre:

90% im 1. Jahr, 10% im 2. Jahr. Die Förderung ist noch nicht berücksichtigt, wird bei der Haushaltsplanung 2019 entsprechend veranschlagt. Die Programmaufnahme wird beantragt, sobald die Planungsgrundlagen vorliegen.

 

2021

-72.000,-€

 

 

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