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Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme - 2018/188
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Stuttgart - Stellungnahme der Stadt Leonberg im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47 Abs. 5 BImSchG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Abteilung Stadtentwicklung, Umweltplanung und Geoinformation
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.10.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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16.10.2018
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Beschlussvorschlag
- Vom Entwurf des Luftreinhalteplans für die Stadt Stuttgart (Stand: August 2018) wird Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne des dargestellten und erläuterten Sachverhalts eine Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an das Regierungspräsidium Stuttgart abzugeben.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Aufgrund anhaltender Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stick-stoffdioxid (NO2) im Stadtgebiet Stuttgart muss der Luftreinhalteplan für die Stadt Stuttgart fortgeschrieben werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat als zuständige Behörde einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der kurzfristig dazu führen soll, dass die Grenzwerte in Stuttgart eingehalten werden können. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bietet sich die Gelegenheit, zu den Maßnahmen, die teilweise auch von Bedeutung für das Leonberger Stadtgebiet sind, Stellung zu nehmen.
Ziele der Maßnahme
Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47 Abs. 5 BImSchG.
Sachverhalt/Sachstand
Aufgrund anhaltender Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) im Stadtgebiet Stuttgart sieht sich das Regierungspräsidium Stuttgart als für die Erstellung von Luftreinhalteplänen zuständige Behörde veranlasst, den Luftrein-halteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart – Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart erneut fortzuschreiben (3. Fortschreibung). In dem Fortschreibungsverfahren sind kurzfristig wirkende Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festzulegen, die geeignet sind, die Anzahl der Überschreitungen der einschlägigen Grenzwerte im Stadt-gebiet Stuttgart zu reduzieren oder möglichst dauerhaft zu unterbinden.
Der Planentwurf des Regierungspräsidiums Stuttgart liegt in der Zeit vom 27.08.2018 bis 28.09.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/aktuellemeldung.aspx?rid=255
können die umfangreichen Unterlagen im Detail eingesehen werden.
Stellungnahmen können bis einschließlich 12.10.2018 abgegeben werden, wobei der Stadt Leonberg auf Antrag eine Fristverlängerung bis zum 17.10.2018 eingeräumt wurde.
Nachfolgend sollen die geplanten Maßnahmen kurz vorgestellt und deren möglichen Wirkungen bzw. Folgen für das Stadtgebiet Leonberg aus Sicht der Verwaltung dargestellt werden.
Übersicht der Maßnahmen mit kurzfristiger Wirkung (Grundlage des Luftreinhalteplan-entwurfs):
M 1 Ab dem 01.01.2019 gilt ein ganzjähriges Verkehrsverbot in der Umweltzone Stuttgart für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 5 / V.
Bedeutung für die Stadt Leonberg:
Es ist davon auszugehen, dass sich die durch diese Maßnahme erzwungene Änderung der Flottenzusammensetzung auch auf die umliegenden Kommunen – und damit auch auf Leonberg – was die Luftreinhaltung betrifft, im positiven Sinn auswirken wird. Auf der anderen Seite entstehen aber auch Nachteile für Besitzer älterer Dieselmodelle aus dem Umland - und damit auch aus Leonberg -, die daran gehindert werden, mit ihrem Fahrzeug nach Stuttgart zu fahren.
M 2 Auf der B 14 in Stuttgart zwischen dem „Wulle-Steg“ an der Willy-Brandt-Straße und der Kreuzung Am Neckartor wird ab Anfang 2019 eine Fahrspur stadtauswärts zu einem Sonderfahrstreifen für den Busverkehr umgewidmet.
Bedeutung für die Stadt Leonberg:
Ohne direkte Wirkung bzw. Folgen für die Stadt Leonberg.
M 3 Die SSB AG baut ihr Angebot im Bereich der Stadtbahnen (neue Linien, Taktung, Verlängerung der Traktion auf Doppelzüge) weiter aus [...].
Bedeutung für die Stadt Leonberg:
Ohne direkte Wirkung bzw. Folgen für die Stadt Leonberg.
M 4 Als Vorlaufbetrieb für den Ausbau der Haltestellen der Linie U 1 für den 80-m-Zug-Betrieb wird die SSB AG zusammen mit der Landeshauptstadt Stuttgart zwischen Stuttgart-Bad Cannstatt und der Innenstadt im Oktober 2018 eine zusätzliche Schnellbuslinie (Betriebszeit 06:00 – 20:30 Uhr) zur frühzeitigen Kapazitätserweiterung auf dieser hoch-belasteten und bedeutsamen Nahverkehrsachse einrichten.
Bedeutung für die Stadt Leonberg:
Ohne direkte Wirkung bzw. Folgen für die Stadt Leonberg.
M 5 Die SSB AG wird im Dezember 2018 die erste stadtgebietsüberschreitende Schnellbuslinie (Linie X 2) in Betrieb nehmen.
Bedeutung für die Stadt Leonberg:
Mit der Einführung dieser neuen Schnellbuslinie zwischen Leonberg und Stuttgart-Stadtmitte zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 sollen möglichst schnell Erfahrungen zur Wirkung von Schnellbuslinien aus dem Umland in die Landeshauptstadt Stuttgart gesammelt werden.
Aufgrund der attraktiven Beförderungszeiten (deutliche Verkürzung der Fahrtzeit) soll die Schnellbuslinie die S-Bahn entlasten und gleichzeitig eine Veränderung der Verkehrsmittel-wahl zugunsten des ÖPNV bewirken. Aus Sicht der Stadt Leonberg trägt dies zu einer Steigerung der Attraktivität auch des Leonberger ÖPNVs bei. Es muss sichergestellt sein, dass wie geplant auf dieser Schnellbuslinie tatsächlich die neueste Fahrzeugtechnik zum Einsatz kommt (siehe hierzu auch Maßnahme M 7).
M 6 Testweise Einführung einer Busspur in der Wagenburgstraße Anfang 2019
Bedeutung für die Stadt Leonberg:
Ohne direkte Wirkung bzw. Folgen für die Stadt Leonberg.
M 7 Das Land Baden-Württemberg unterstützt die SSB AG bei der Ersatzbeschaffung ihrer Busse im Stadtgebiet von Stuttgart, die nicht der Norm Euro VI entsprechen, so dass sukzessive unter ökologischen Gesichtspunkten die neueste und beste verfügbare Abgasreinigungstechnik bzw. alternative Antriebstechnik eingesetzt werden kann.
Bedeutung für die Stadt Leonberg:
Es muss sichergestellt sein, dass diese ausgemusterten Fahrzeuge nicht auf Buslinien im Leonberger Stadtverkehr, die von der SSB AG bedient werden, eingesetzt werden. Vielmehr sollte ebenfalls erreicht werden, dass auch in Leonberg „[...] sukzessive unter ökologischen Gesichtspunkten die neueste und beste verfügbare Abgasreinigungstechnik bzw. alternative Antriebstechnik eingesetzt werden kann“.
M 8 Der Verband Region Stuttgart wird den Viertelstundentakt bei der S-Bahn Stuttgart stufenweise bis 2020 weiter ausbauen und damit das Angebot nochmals erheblich verdichten.
Bedeutung für die Stadt Leonberg:
Aus Sicht der Stadt Leonberg wird der Ausbau des S-Bahnverkehrs Stuttgart als ein wichtiger Baustein des ÖPNVs begrüßt. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen zur Stabilisierung des Betriebs und Verbesserung der Pünktlichkeit. Diese Maßnahme trägt auch zu einer Steigerung der Attraktivität des Leonberger ÖPNVs bei.
M 9 Das Land Baden-Württemberg erhöht die Zahl der Zugverbindungen im Schienenpersonennahverkehr bis 2021 um 37 % von 415 Zügen auf 567 Züge von / nach Stuttgart Hbf und richtet dabei drei neue Metropolexpresslinien ein.
Bedeutung für die Stadt Leonberg:
Ohne direkte Wirkung bzw. Folgen für die Stadt Leonberg, wobei der Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs als ein wichtiger Baustein des ÖPNVs begrüßt wird.
M 10 Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt ihr Radverkehrskonzept weiter um und baut das Radwegenetz auf den Hauptrouten durch Stuttgart bis zum 01.01.2020 [...] weiter aus. Parallel dazu folgen sukzessive weitere Ausbauten, wofür im Haushalt der Landeshauptstadt Stuttgart die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt wurden. Darüber hinaus werden im Rahmen von Baumaßnahmen auch punktuelle Verbesserungen für den Radverkehr umgesetzt.
Bedeutung für die Stadt Leonberg:
Ohne direkte Wirkung bzw. Folgen für die Stadt Leonberg.
M 11 Die Fahrzeuge der Landeshauptstadt Stuttgart und diejenigen des Landesfuhrparks Baden-Württemberg werden soweit es sich um Fahrzeuge handelt, die überwiegend im Stadtgebiet Stuttgart eingesetzt werden bzw. ihren regelmäßigen Stellplatz dort haben, im Rahmen der Neubeschaffung soweit möglich auf Elektro-, hilfsweise Hybrid-, hilfsweise Erdgasbetrieb umgestellt.
Bedeutung für die Stadt Leonberg:
Ohne direkte Wirkung bzw. Folgen für die Stadt Leonberg.
M 12 Die Landeshauptstadt Stuttgart wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf [...] weiteren Steigungsstrecken im Stadtgebiet Stuttgart sukzessive ab dem 01.06.2018 auf 40 km/h reduzieren [...].
Bedeutung für die Stadt Leonberg:
Ohne direkte Wirkung bzw. Folgen für die Stadt Leonberg.
Neben den vorstehenden, kurzfristig wirkenden Maßnahmen zur Luftreinhaltung im Stadt-gebiet Stuttgart sind im Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Stuttgart weitere Maßnahmen enthalten, die zwar in der Diskussion standen, aber nicht die nötige Planreife hatten, um als konkrete Maßnahmen in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden zu können. Beispielhaft soll auf einige wenige, auch die Stadt Leonberg betreffende Maßnahmen eingegangen werden (Auflistung nicht vollständig).
Untersuchung weiterer Maßnahmen (mit mittel- bis langfristiger Wirkung):
Straßeninfrastrukturmaßnahmen
Aus Sicht des Regierungspräsidiums Stuttgart besteht in der Region Stuttgart ein umfang-reicher Nachholbedarf beim Erhalt und beim Ausbau des Verkehrsnetzes.
„Im Sinne der Luftreinhaltung müssen deshalb vor allem jene Maßnahmen geplant und ggf. schnellstmöglich realisiert werden, die zu einer Entlastung des Talkessels vom Durchfahrts-verkehr führen, dazu zählen insbesondere die im Bundesverkehrswegeplan befindlichen Maßnahmen. Gemäß der Koalitionsvereinbarung schafft das Land bei Planung und Bau die Voraussetzungen, die Maßnahmen des BVWP umzusetzen.“ Unter anderem ist der 8-streifige Ausbau der Bundesautobahn A 8 zwischen dem Autobahndreieck Leonberg und dem Autobahnkreuz Stuttgart aufgeführt.
Konzept Radschnellverbindungen
„Radschnellverbindungen im Zuge wichtiger Alltagspendlerachsen machen die Nutzung des Fahrrades auch für größere Pendelentfernungen von 10–15 km für breite Bevölkerungs-gruppen attraktiv. Radschnellverbindungen können daher einen Beitrag zur Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen leisten.“ [...] „In der Landeshauptstadt Stuttgart werden bis 2025 in Abstimmung mit den Umlandgemeinden und dem Land interkommunale Rad-verkehrsverbindungen mit einem Potential von über 2.000 Radfahrenden als Radschnell-verbindungen ausgebaut.“
Tarifzonenreform im VVS
Zum 01.04.2019 soll die Tarifzoneneinteilung im Verbundgebiet deutlich vereinfacht werden. „Kernelement der Reform wird die Einbeziehung des gesamten Stuttgarter Stadtgebiets in eine Tarifzone sein, was sowohl für Stuttgarter Bürgerschaft, aber auch für Ein- und Auspendler die Fahrten in und aus dem Stuttgarter Talkessel signifikant verbilligt.“
Weiterhin sind im Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Stuttgart weitere Maßnahmen enthalten, die zwar untersucht und erörtert wurden, aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, dem Fehlen einer notwendigen Rechtsgrundlage oder tatsächlichen Unmöglichkeiten zu verwerfen waren (Auflistung nicht vollständig).
Geprüfte, aber verworfene Maßnahmen:
Nahverkehrsabgabe
„Eine Nahverkehrsabgabe zu Lasten von Kraftfahrzeugnutzern im Land einzuführen, ist derzeit rechtlich nicht möglich.“
Citymaut
Obwohl diese Maßnahme eine deutliche bis sehr hohe Minderung sowohl bei NO2 als auch bei PM10 bewirkt, „besteht für die Einführung einer Citymaut derzeit kein gesicherter Rechts-rahmen.“ [...]„Bezüglich der abgaberechtlichen Ausgestaltung und der Gesetzgebungs-kompetenz des Bundes und der Länder zur Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage bestehen noch zahlreiche offene Fragestellungen. Grundsätzlich ist die Straßenbenutzung kostenfreier Gemeingebrauch. Die Einführung einer Citymaut bedarf daher einer gesetzlichen Grundlage, wobei eine landesgesetzliche Ermächtigung nicht ausreichend wäre. Einer Citymaut für Bundesstraßen steht ausdrücklich § 7 Abs. 1 S. 4 FStrG entgegen, wonach die Erhebung von Gebühren für den Gemeingebrauch einer gesonderten gesetzlichen Regelung bedarf. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage kann die Citymaut derzeit nicht als Maßnahme in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Eine Umsetzung gemäß § 47 Abs. 6 BImSchG wäre nicht möglich.“
Zuflussregulierung über Signalanlagen
„Um das Ziel, die Verkehrsmenge innerhalb des Talkessels in Stuttgart erheblich zu reduzieren, erreichen zu können, wurde die Möglichkeit ins Auge gefasst, den Verkehr im Zufluss auf die Innenstadt mittels LSA zu regulieren.“
„Im Rahmen der Untersuchung und Überlegung wurde festgestellt, dass eine ampel-gesteuerte Zuflussregulierung des Verkehrs für den Innenstadtbereich der Stadt Stuttgart aller Voraussicht nach zu weitreichenden Rückstaus in den Großraum Stuttgart und die angrenzenden Regionen sowie zu Verlagerungen und Ausweichverkehren führen würde.“ Daher wird von der Maßnahme seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart derzeit Abstand genommen.
Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Bundesautobahnen und Bundesstraßen außerhalb des Stadtgebiets Stuttgart auf 100 km/h bzw. 80 km/h.
„Obwohl die Maßnahme im Gesamtwirkungsgutachten eine Minderung der gesamten Emissionen im Stadtgebiet Stuttgart ausweist, wird aufgrund von signifikanten Ausweich-verkehren in das nachgeordnete Verkehrsnetz innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets Stuttgarts diese Maßnahme nicht umgesetzt. Sie ist im Hinblick auf die damit verbundene Immissionsreduzierung unverhältnismäßig.“
Weiteres Vorgehen
Das Regierungspräsidium Stuttgart wird die eingegangenen Bedenken und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung aufarbeiten und einem Abwägungsprozess unterziehen. Gegebenenfalls werden Änderungen bzw. Ergänzungen an dem Entwurf vorgenommen und der Luftreinhalteplan anschließend in Kraft gesetzt.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 47 Abs. 5 BImSchG.
Luftschadstoffsituation in Leonberg
Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Stuttgarter Luftreinhalteplans soll kurz ein aktueller Überblick über die Luftschadstoffsituation in Leonberg gegeben werden.
Feinstaub (PM 10):
Seit 2012 werden an der Spotmessstelle in der Grabenstraße die Grenzwerte der 39. BImSchV eingehalten bzw. unterschritten, so dass im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg die Partikel PM 10-Messungen durch die LUBW im Jahr 2016 eingestellt wurden.
Stickstoffdioxid (NO2):
An der Spotmessstelle in der Grabenstraße wird der Jahresmittelwert von 40µg/m3 Luft nach wie vor überschritten, auch wenn in den letzten Jahren eine deutliche Rückentwicklung zu verzeichnen war. Im Detail gibt das nachfolgende Schaubild Auskunft über die Entwicklung des NO2-Messwerts der letzten Jahre.
Der 1 h-Grenzwert für Stickstoffdioxid (200µg/m3 Luft) hingegen wird seit Jahren in der Grabenstraße eingehalten bzw. deutlich unterschritten.
Weitere, tagesaktuelle Informationen sind unter
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/stickstoffdioxid
zu finden.
Um die Belastung mit dem Luftschadstoff NO2 im Stadtgebiet von Leonberg noch weiter zu verringern, hat die Verwaltung einen Masterplan „Saubere Luft“ erarbeiten lassen. Auf dieser Grundlage wurden im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft in der Stadt 2017-2020“ der Bundesregierung Förderanträge für verschiedene Maßnahmen gestellt (Parkleitsystem; dynamische Fahrgastinformation; Anschaffung Verkehrsrechner), die in der Zwischenzeit positiv beschieden wurden (siehe hierzu SV 2018/034, SV 2018/143, SV 2018/160). Mit der Realisierung dieser Maßnahmen ist mit einer weiteren Verbesserung der Luftschadstoff-situation zu rechnen.
