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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/174
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung eines ÖPNV-Fahrtkostenzuschusses für Auszubildende der Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Hauptamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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20.09.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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25.09.2018
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Beschlussvorschlag
Auszubildende der Stadt und der Eigenbetriebe erhalten ab 1. Juli 2018 einen Fahrkostenzuschuss in Höhe von 75% der nachgewiesenen Aufwendungen, wenn sie zur Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstelle den öffentlichen Nahverkehr nutzen und soweit ihnen keine anderen Fahrtkostenzuschüsse zustehen.
Der freiwillige Zuschuss wird auf maximal 80,- € monatlich begrenzt.
Als freiwillige soziale Leistung ist der Zuschuss stets widerruflich. Ein dauerhafter Rechtsanspruch entsteht nicht.
Sachverhalt
Sachverhalts
Der ursprüngliche Beschluss des Gemeinderates hat nur Beschäftigte und Beamte umfasst. Nach § 1 Abs. 2 h) TvöD zählen Auszubildende nicht zu den Beschäftigten – sie wurden im Beschlussvorschlag schlicht übersehen.
Im Rahmen der Mitbestimmung nach nach § 74 Abs. 1 Ziffer 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes hat der Personalrat bemängelt, dass von dem ÖPNV-Zuschuss Auszubildende nicht umfasst sind.
Es ist im Sinne der Ziele des Zuschusses, dass auch Auszubildende in dessen Genuss kommen, soweit ihnen keine anderen Fahrkostenzuschüsse zustehen. Dies trifft insbesondere bei der tariflichen Erstattung für Fahrten zur Berufsschule zu.
Zu den weiteren Gründen wird auf die Vorgangsvorlage 2018/076 verwiesen.
Ziele der Maßnahme
- Beitrag zur Luftreinhaltung
- Reduzierung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens
- Steigerung der Attraktivität der Stadt als Arbeitgeber
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Gewährung eines niedrigeren Zuschusses.
Keine Zuschussgewährung.
