Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/174

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Auszubildende der Stadt und der Eigenbetriebe erhalten ab 1. Juli 2018 einen Fahrkostenzuschuss in Höhe von 75% der nachgewiesenen Aufwendungen, wenn sie zur Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstelle den öffentlichen Nahverkehr nutzen und soweit ihnen keine anderen Fahrtkostenzuschüsse zustehen.

 

Der freiwillige Zuschuss wird auf maximal 80,- € monatlich begrenzt.

 

Als freiwillige soziale Leistung ist der Zuschuss stets widerruflich. Ein dauerhafter Rechtsanspruch entsteht nicht.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Sachverhalts

Der ursprüngliche Beschluss des Gemeinderates hat nur Beschäftigte und Beamte umfasst. Nach § 1 Abs. 2 h) TvöD zählen Auszubildende nicht zu den Beschäftigten – sie wurden im Beschlussvorschlag schlicht übersehen.

 

Im Rahmen der Mitbestimmung nach nach § 74 Abs. 1 Ziffer 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes hat der Personalrat bemängelt, dass von dem ÖPNV-Zuschuss Auszubildende nicht umfasst sind.

 

Es ist im Sinne der Ziele des Zuschusses, dass auch Auszubildende in dessen Genuss kommen, soweit ihnen keine anderen Fahrkostenzuschüsse zustehen. Dies trifft insbesondere bei der tariflichen Erstattung für Fahrten zur Berufsschule zu.

 

Zu den weiteren Gründen wird auf die Vorgangsvorlage 2018/076 verwiesen.

Ziele der Maßnahme

- Beitrag zur Luftreinhaltung

- Reduzierung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens

- Steigerung der Attraktivität der Stadt als Arbeitgeber

Alternativen zum Beschlussvorschlag

Gewährung eines niedrigeren Zuschusses.

Keine Zuschussgewährung.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Kontierung

Jahr

verfügbares Budget

Finanzbedarf

Bemerkung

 

 

 

 

 

11210000 44110000

2018

 

8.000 €

Insgesamt für Beschäftigte, Beamte und Auszubildende

 

2019

 

30.000 €

 

Loading...