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25.09.2018 - 18 Gewährung eines ÖPNV-Fahrtkostenzuschusses für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig:

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Beschluss

Auszubildende der Stadt und der Eigenbetriebe erhalten ab 1. Juli 2018 einen Fahrkostenzuschuss in Höhe von 75% der nachgewiesenen Aufwendungen, wenn sie zur Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstelle den öffentlichen Nahverkehr nutzen und soweit ihnen keine anderen Fahrtkostenzuschüsse zustehen.

 

Der freiwillige Zuschuss wird auf maximal 80,- € monatlich begrenzt.

 

Als freiwillige soziale Leistung ist der Zuschuss stets widerruflich. Ein dauerhafter Rechtsanspruch entsteht nicht.