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Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen - 2018/163
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Autobahndreieck – 9. Änderung südöstlich Neue Ramtelstraße (IMAX-Kino)“
mit Satzung über örtliche Bauvorschriften,
Planbereich 05.05-1/9 in Leonberg
- Billigung des Planentwurfes
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
- Beschluss der Eckpunkte und des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Stadt- und Bauleitplanung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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20.09.2018
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Erledigt
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Gemeinderat
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Entscheidung
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25.09.2018
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Beschlussvorschlag
1.) Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Autobahndreieck – 9. Änderung südöstlich Neue Ramtelstraße (IMAX-Kino)“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-1/9, in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt.
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.
2.) Dem Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet am Autobahndreieck – 9. Änderung südöstlich Neue Ramtelstraße (IMAX-Kino)“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-1/9, in Leonberg wird zugestimmt.
Maßgebend ist der Entwurf mit Textteil und Begründung vom 06.08.2018 (Anlagen 1-3 zu dieser Sitzungsvorlage)
3.) Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung vom 06.08.2018 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
4.) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
5.) Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor nach Maßgabe der im Sachvortrag dargestellten Eckpunkte einen städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der städtebaulichen Ziele und Übertragung der entstehenden Verfahrenskosten abzuschließen.
Sachverhalt
Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Großregion Stuttgart verfügt bislang über kein IMAX-Kino. Die Lochmann Filmtheaterbetriebe beabsichtigen deshalb am Standort „Gewerbegebiet am Autobahndreieck“ in Leonberg ein IMAX-Kino anzusiedeln. Der Investor plant in Ergänzung zum bestehenden Multiplex-Kino „Traumpalast“ ein weiteres Kinogebäude mit mehreren Sälen, arrondierender Gastronomie und Freizeiteinrichtungen zu realisieren. Die Parkierung soll größtenteils in einem Parkhaus erfolgen.
Ziele der Maßnahme
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines IMAX-Kinos durch eine Bebauungsplanänderung und damit Stärkung der mittelzentralen Funktion und Steigerung des Freizeitwertes der Stadt Leonberg.
Sachverhalt/Sachstand
Erfordernis der Planaufstellung
Nachdem sich der Kinobetrieb des Multiplex-Kinos „Traumpalast“ sehr positiv entwickelte, plant der Investor nunmehr auf den nördlichen Stellplatzflächen die Erweiterung des Kinobetriebs durch die Errichtung eines IMAX-Kinos nebst arrondierender Gastronomie und Freizeiteinrichtungen wie Bowling und Billard.
Der Stellplatznachweis für die durch die Überbauung entfallenden Stellplätze soll durch die Errichtung eines Parkhauses im Bereich der jetzigen Stellplatzfläche auf der Rückseite des Kinogebäudes erfolgen.
Für die Realisierung des im Betrieb befindlichen Multiplex-Kinos wurde der aus dem Jahre 1993 bestehende Bebauungsplan entsprechend geändert. Der nun geplante
IMAX-Kinokomplex kann auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht realisiert werden. Zur Umsetzung der Planungsziele ist es somit gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Autobahndreieck – 7. Änderung südöstlich Neue Ramtelstraße (Kino)“ zu ändern.
Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet „Gewerbegebiet am Autobahndreieck – 9. Änderung südöstlich Neue Ramtelstraße (IMAX-Kino)“ umfasst ca. 1,45 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird in etwa wie folgt begrenzt:
im Norden durch die Riedwiesenstraße
im Osten durch die Flst. Nr. 6905/29 und 6860
im Süden: durch die Glems
im Westen durch die Neue Ramtelstraße
Die genaue Abgrenzung und Lage des Geltungsbereichs ist aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans ersichtlich (Anlage 2 zu dieser Sitzungsvorlage).
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplans sind im Wesentlichen:
nachhaltige Erweiterung und Steigerung des Freizeitwertes und -angebotes in Leonberg durch die Ansiedlung eines IMAX-Kinos
weitere Aufwertung und Stärkung des Kinostandorts Leonberg durch den Ausbau des Multiplex-Kinos Traumpalast
weitere städtebauliche Aufwertung des Eingangsbereiches von Leonberg am Autobahndreieck durch entsprechende Sonderbaukörper
Unterbringung der notwendigen Stellplätze in einem flächensparenden Parkhaus
Beibehaltung der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO), damit einhergehend der Ausschluss von kerngebietstypischen und nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten im Sinne der BauNVO, entsprechend der Vergnügungsstättenkonzeption der Stadt Leonberg
Sicherung der öffentliche Grünfläche mit einer Retentionsfläche und entlang der Glems ein Gewässerrandstreifen
Anwendung des beschleunigten Verfahrens
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Autobahndreieck – 9. Änderung südöstlich Neue Ramtelstraße (IMAX-Kino)“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sowie von der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB ist nicht anzuwenden. Im beschleunigten Verfahren kann das Verfahren gestrafft und auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden. Diese Option soll wahrgenommen werden.
Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor, da der Bebauungsplan der Nachverdichtung dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.
Vorbereitende Bauleitplanung
Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan „Leonberg 2020“ der Stadt Leonberg vom 13.07.2006 zum Großteil als Sonderbaufläche sonstige Nutzungen, der südliche Teil als Grünfläche und Suchraum für Ausgleichsflächen dargestellt. Der künftige Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Erschließung
Die Verkehrserschließung des Gebietes erfolgt über die außerhalb des Plangebietes verlaufende, nördlich angrenzende Riedwiesenstraße. Von dieser kreisförmig angelegten Straße wird das Kinoareal mit den dort angelegten Stellplätzen und dem Parkhaus erschlossen. Für die Neue Ramtelstraße im Westen gilt ein generelles Zu- und Abfahrtsverbot, um den Verkehrsfluss auf dieser Hauptdurchfahrtstraße nicht zu behindern.
Am Ostrand des Plangebietes verläuft ein landwirtschaftlicher Weg, der neben der Nutzung landwirtschaftlicher Fahrzeuge auch von Geh- und Radfahrern genutzt wird. Da der Feldweg nicht zur Erschließung der sich anschließenden Bauflächen dient, wird hier ebenfalls ein Zu- und Abfahrtsverbot festgesetzt.
Städtebauliche Konzeption
Nachdem sich der Kinobetrieb des Multiplex-Kinos „Traumpalast“ sehr positiv entwickelte, plant der Investor auf den nördlichen Stellplatzflächen die Erweiterung des Kinobetriebs durch die Errichtung eines IMAX-Kinos nebst arrondierender Gastronomie und Freizeiteinrichtungen wie Bowling und Billard.
IMAX ist ein vom kanadischen Unternehmen IMAX Corporation entwickeltes Kino-System. Es steht für eine hohe Auflösung, die sehr helle und scharfe Projektionen auf besonders großen Leinwandflächen ermöglicht. Das Wort „IMAX“ entstand aus den Worten „Images MAXimum“, was in etwa „größtmögliche Bilder“ bedeutet.
Der Stellplatznachweis für die durch die Überbauung entfallenden Stellplätze soll durch die Errichtung eines Parkhauses im Bereich der jetzigen Stellplatzfläche auf der Rückseite des Kinogebäudes erfolgen. Die Zufahrt zu diesem Parkhaus und zu den Stellplätzen entlang der Neuen Ramtelstraße erfolgt wie bisher von der Riedwiesenstraße im Norden des Plangebiets.
Durch das geplante IMAX-Kino soll die bestehende bauliche Lücke zwischen dem vorhandenen Kino und dem angrenzenden Gewerbegebiet geschlossen werden. Zudem soll das Gebäude zwischen den unterschiedlichen Höhen vom Kino mit rund 10 m Höhe einerseits und dem etwa 20 m hohen Gewerbebebau auf der anderen Seite vermitteln.
Um dies zu erreichen, sieht die Planung des IMAX-Kinos ein zum Kino hin abfallendes Pultdach vor.
Außerdem ist geplant, den neuen Kinokomplex über einen Steg mit dem bestehenden Kinogebäude zu verbinden.
Im Süden des Plangebietes befindet sich eine öffentliche Grünfläche, die im Osten als Retentionsfläche und entlang der Glems als Gewässerrandstreifen genutzt wird. Dieser Bereich soll - abgesehen von einer Vergrößerung des Retentionsbeckens und einer Ergänzungspflanzung - nicht verändert werden.
Umweltbelange
Auf das Kapitel Umweltbelange in der Begründung vom 06.08.2018 zum Bebauungsplanentwurf mit Satzung über örtliche Bauvorschriften wird verwiesen (Anlage 3 zu dieser Sitzungsvorlage).
Städtebaulicher Vertrag
Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele und Übertragung der entstehenden Verfahrenskosten ist vor Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit dem Investor der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit folgenden Eckpunkten vorgesehen:
- Verpflichtung zur Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans,
- Übernahme der Kosten der städtebaulichen Planung sowie für die erforderlichen Fachgutachten und Fachplanungen,
- Schaffung und Kostentragung für die Einrichtung einer Mobilitätszentrale (RegioRadStuttgart- Fahrrad- und Pedelecverleihstation mit Betrieb bis mindestens 30.04.2026 (Laufzeit Vertrag DB Connect GmbH)),
- Erweiterung des für das „Traumpalast“-Kino bereits angelegten Retentionsbereiches auf der südlich angrenzenden städtischen Fläche (Flst. 6861),
- Verpflichtung zur Dach- und Fassadenbegrünung entsprechend Bebauungsplanentwurf,
- Ersatzpflanzung für auf dem Baugrundstück entfallende Bäume auf der südlich angrenzenden städtischen Fläche (Flst. 6861) und Übernahme der Pflegekosten auf die Dauer von 25 Jahren,
- Vereinbarung einer Sicherheitsleistung in Höhe der vorstehend beschriebenen Maßnahmen.
Weiteres Vorgehen
- Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor zur Sicherung der städtebaulichen Ziele und Übertragung der entstehenden Verfahrenskosten.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine Bebauungsplanänderung und damit auch keine Ansiedlung eines IMAX-Kinos am Leonberger Autobahndreieck.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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2
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4
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(wie Dokument)
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353,4 kB
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