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19.12.2017 - 15 Ermächtigung der Verwaltung zur Gewährung von k...

Beschluss:
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig:

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Beschluss

Die Verwaltung wird ermächtigt, an städtische Eigenbetriebe und städtische Eigengesellschaften mit einer Beteiligungsquote von über 50 % im Rahmen der Liquiditätsplanung selbständig kurzfristige Kredite mit einer maximalen Laufzeit bis zu einem Jahr zu gewähren.

Dem Gemeinderat ist vierteljährlich ein Bericht vorzulegen.