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19.12.2017 - 12 Verträge über den Betrieb und die Förderung von...
Grunddaten
- TOP:
- 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 19.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Die Berechnung des städtischen Zuschusses für Kindergartengruppen erfolgt ab 01.01.2018 im Rahmen der Gesetzessystematik - § 8 (2) und (5) KiTaG - mit 63 % der Betriebsausgaben und nach Abzug der Betriebseinnahmen 50 % aus dem Abmangel des Trägers der Kindertageseinrichtung bis zum Erreichen der Höchstförderung von 80 % der Betriebsausgaben nach Abzug weiterer Betriebseinnahmen.
- Die Berechnung des städtischen Krippenzuschusses erfolgt ab 01.01.2018 im Rahmen der Gesetzessystematik - § 8 (3) und (5) KiTaG - mit 68 % der Betriebsausgaben und nach Abzug der Betriebseinnahmen mit 50 % aus dem Abmangel des Trägers der Kinderkrippe.
- Bei den U3-Krippengruppen wird ab 01.01.2018 die bisherige Deckelung von Zuschuss und Elternbeiträgen bei max. 100 % der Betriebsausgaben aufgehoben.
- Die ehrenamtlichen Leistungen werden bei den nichtkirchlichen Trägern ab 01.01.2018 auf Nachweis mit 11,00 Euro/Stunde in Analogie zu § 5 Abs. (5) der Richtlinien der Stadt Leonberg zur Förderung von Vereinen vergütet.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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136,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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124,5 kB
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