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04.07.2024 - 6 Bebauungsplan "Verkehrsübungsanlage am Solitude...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig und ungeändert beschlossen als Empfehlung an den Gemeinderat

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

3

 

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Beschluss

1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1

BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

wurden von der Verwaltung geprüft und mit Abwägungsvorschlägen versehen. Den geänderten Abwägungsvorschlägen (Anlage 2, farbig gelb hinterlegte Texte) zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligungen wird zugestimmt

 

2.Der Bebauungsplanentwurf „Verkehrsübungsanlage am Solitude-Ring“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.05-2 in Leonberg wird gebilligt.

Maßgebend ist der Entwurf vom 15.05.2024 mit Begründung und Umweltbericht mit

Stand vom jeweils 15.05.2024 (Anlagen 3-7)

 

3. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung mit Umweltbericht vom jeweils 15.05.2024 und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

zu beteiligen.5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem ADAC nach Maßgabe der im Sachvortrag dargestellten Eckpunkte einen Städtebaulichen Vertrag (Stufe 2) zur Sicherung der städtebaulichen Ziele abzuschließen. Dieser Beschluss ersetzt den ursprünglichen Eckpunktebeschluss vom 15.12.2020

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Anlagen zur Vorlage