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18.07.2017 - 10 Übertragung des ehemaligen Kindergartens Sonnen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen mehrheitlich ohne Gegenstimme bei einigen Enthaltungen:

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Beschluss

 

  1. Begründung eines Eigentümererbbaurechts an dem Grundstück des ehemaligen Kindergartens Sonnenschein Schlegelstr. 19.
  2. Aufteilung dieses Erbbaurechts in ein Teilerbbaurecht über den früheren Kindergarten und vier Wohnungserbbaurechte für die vier Wohnungen.
  3. Unentgeltliche Übertragung des Teilerbbaurechtes an die Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH.
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Anlagen zur Vorlage