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13.07.2017 - 7 Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Finanz- und Verwaltungsausschusses beschließen einstimmig:

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Beschluss

Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, berichtigt S. 698), zuletzt geändert geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1) hat der Gemeinderat am 04. April 2017 folgende

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

 

beschlossen:


 

§ 1

 

In § 3 Aufwandsentschädigung wird folgender Absatz 5 eingefügt:

 

(5) Mitgliedern des Gemeinderats und der Ortschaftsräte, die durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin unter Darlegung der Umstände glaubhaft machen, dass ihnen durch die ehrenamtliche Tätigkeit bei der Betreuung der Kinder oder der Pflege von Angehörigen regelmäßig Nachteile entstehen, die in der Regel nur durch die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden können, erhalten dafür einen Auslagenersatz. Auf Nachweis werden dies Auslagen bis zu einem Höchstbetrag von 50,- Euro pro Sitzung erstattet.

 

§ 2

Der bisherige Absatz (5) wird zu Absatz (6).

 

§ 3

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.