Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

19.10.2021 - 16 3. Nachtrag zur Vereinbarung über die Einrichtu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig und ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

30

0

0

 

Reduzieren

Beschluss

1. Vom Finanzbestand der Wildschadensausgleichskasse wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Vereinbarung über die Einrichtung einer Wildschadensausgleichskasse (WSK) wird wie folgt geändert:

 

2.1 Zur Anpassung an das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) wird die Präambel um einen Hinweis auf die geltenden gesetzlichen Regelungen ergänzt.

2.2 In § 2 Abs. 1 wird die Bezeichnung der für die Verwaltung der Mittel zuständigen Abteilung aktualisiert.

2.3 Die Sätze 5 und 6 des § 6 Abs. 2 werden gestrichen, die Höhe des Betrages von 500,00 EUR, ab welchem zwingend ein Wildschadensschätzer hinzuzuziehen ist, unbefristet beibehalten.

2.4 Der § 9 Abs. 3 wird gestrichen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt mit allen Jagdpächtern einen Nachtrag zur WSK abzuschließen. Voraussetzung für das Inkrafttreten des Nachtrags ist, dass alle Jagdpächter den Nachtrag unterzeichnet haben.