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14.10.2021 - 4 3. Nachtrag zur Vereinbarung über die Einrichtu...
Grunddaten
- TOP:
- 4
- Gremium:
- Finanz- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 14.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Vom Finanzbestand der Wildschadensausgleichskasse wird Kenntnis genommen.
2. Die Vereinbarung über die Einrichtung einer Wildschadensausgleichskasse (WSK) wird wie folgt geändert:
2.1 Zur Anpassung an das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) wird die Präambel um einen Hinweis auf die geltenden gesetzlichen Regelungen ergänzt.
2.2 In § 2 Abs. 1 wird die Bezeichnung der für die Verwaltung der Mittel zuständigen Abteilung aktualisiert.
2.3 Die Sätze 5 und 6 des § 6 Abs. 2 werden gestrichen, die Höhe des Betrages von 500,00 EUR, ab welchem zwingend ein Wildschadensschätzer hinzuzuziehen ist, unbefristet beibehalten.
2.4 Der § 9 Abs. 3 wird gestrichen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt mit allen Jagdpächtern einen Nachtrag zur WSK abzuschließen. Voraussetzung für das Inkrafttreten des Nachtrags ist, dass alle Jagdpächter den Nachtrag unterzeichnet haben.
