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14.10.2021 - 2 Teilerstattung der Entgelte für die Nutzung von...
Grunddaten
- TOP:
- 2
- Gremium:
- Finanz- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 14.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Kultur und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Die Gebühren für die Nutzung von Schwimmbahnen in den städtischen Bädern durch Leonberger für Vereine wird auf 21,55 Euro netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer je Bahn je Übungszeiteinheit (ÜZE) festgesetzt.
- Um eine finanzielle Mehrbelastung zu vermeiden, erstattet die Stadt den Vereinen den Differenzbetrag gegenüber dem ursprünglichen Abrechnungsmodell mit Mitteln aus dem Vereinsförderbudget.
- Der Deckungsvorschlag der Verwaltung für das Jahr 2021 (Finanzbedarf 54.000 Euro) aus dem Teilbudget BUD_TH04_A4000_01 wird genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die künftig benötigten Mittel in Höhe von jährlich 104.000 Euro ab dem Jahr 2022 im Haushalt zu veranschlagen.
- In den neuen Vereinsförderrichtlinien wird das künftige Antrags- und Abrechnungsprocedere sowie der Kreis der Berechtigten festgeschrieben werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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37,6 kB
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2
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708,2 kB
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3
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599 kB
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4
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623,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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169,5 kB
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