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Die Mitglieder des Gemeinderates beschließeneinstimmig:
Beschluss
Bei der Verschmelzung der TSG Leonberg mit dem TSV Eltingen verzichtet die Stadt Leonberg
auf das ihr zustehende Recht der Zuwendung des Vereinsvermögens der TSG Leonberg, so dass dieses auf den neu entstehenden Verein übergehen kann
hinsichtlich des Pachtvertrages mit der TSG Leonberg über das Flst.Nr. 591/1 der Gemarkung Leonberg auf das Kündigungsrecht bei einer Vereinsübernahme, sofern das Grundstück nicht im Zuge der geplanten Veräußerung von Grundstücken der TSG Leonberg an die Stadt Leonberg aufgegeben wird
auf das ihr zustehende Recht, den Heimfall geltend zu machen
Die Stadt Leonberg sichert zu, dass das zwischen der Stadt Leonberg und der TSG Leonberg bestehende Erbbaurecht über die Flst.Nr. 1533/6, 1533/7 und 1533/9 der Gemarkung Leonberg bei der Verschmelzung unverändert mit dem aus der Verschmelzung entstehenden Verein zu den gleichen Konditionen und Bedingungen fortgeführt werden.
Im Zuge der Verschmelzung werden die Laufzeiten sämtlicher Erbbaurechte zwischen der Stadt Leonberg und dem aus der Verschmelzung entstehenden Verein vereinheitlicht. Die Erbbaurechte enden danach alle am 31.12.2068.
Ebenfalls im Zuge der Verschmelzung wird das zwischen der Stadt Leonberg und dem TSV Eltingen bestehende Erbbaurecht über das Grundstück Flst. 6673 der Gemarkung Leonberg Flur Eltingen ergänzt und erweitert um das Grundstück Flst. 6668/4.