Ratsinformationssystem
22.06.2017 - 9 Bebauungsplan „Krähwinkel-Mitte-2017“ mit Satzu...
Grunddaten
- TOP:
- 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 22.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Abteilung Stadt- und Bauleitplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Das am 24.10.2006 eingeleitete und nicht zur Rechtskraft gebrachte Verfahren des Bebauungsplans „Krähwinkel-Mitte“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.01-12, in Leonberg wird eingestellt und der gefasste Aufstellungsbeschluss (DS 2006 Nr. P 38ö) wird aufgehoben.
- Der Bebauungsplanentwurf „Krähwinkel-Mitte-2017“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.01-15 in Leonberg, wird gebilligt.
Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil vom 31.05.2017 und Begründung vom 31.05.2017 (Anlagen 2-7 zu DS 2017 / 161).
- Der Bebauungsplanentwurf „Krähwinkel-Mitte-2017“ mit Textteil vom 31.05.2017 und die Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie Begründung, Planbereich 05.01-15 in Leonberg, werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt.
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.
Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil vom 31.05.2017 und Begrün-dung vom 31.05.2017 (Anlagen 2-7 zu DS 2017/161).
- Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen.
- Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung vom 31.05.2017 mit Darstellung der Umweltbelange und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe Kap. 4 dieser DS) werden nach §3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
57,9 kB
|
||
|
2
|
(wie Dokument)
|
95,8 kB
|
||
|
3
|
(wie Dokument)
|
462,7 kB
|
||
|
4
|
(wie Dokument)
|
347,2 kB
|
||
|
5
|
(wie Dokument)
|
337,5 kB
|
||
|
6
|
(wie Dokument)
|
720,9 kB
|
||
|
7
|
(wie Dokument)
|
272,6 kB
|
