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27.11.2019 - 3 Straßenrechtliche Teileinziehung von Teilfläche...

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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums beschließen mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen:

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Beschluss

1.    Die in der Anlage 1 dargestellten Flächen der Mühlstraße zwischen der Abzweigung Rutesheimer Straße und der Abzweigung Am Schlossberg werden für den motorisierten Verkehr teileingezogen (Teilentwidmung).

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Teileinziehung öffentlich bekannt zu machen.

 

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Anlagen zur Vorlage