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24.09.2019 - 11 Bebauungsplan „Sondergebiet Neue Ramtelstraße –...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig ohne Enthaltung:

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Beschluss

1.       Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Konzeption - zur Umsetzung des ehemaligen Gärtnereigeländes an der Neuen Ramtelstraße / Böblinger Straße - als Grundlage von „ARChitekten Rutschman Goldbach“, Stuttgart vom 15.09.2017 sowie der integrierten Entwurfsskizze vom 22.02.2019 (Anlage 4 zur Sitzungsvorlage 2019/210) den Entwurf des Bebauungsplanes zu überarbeiten.

 

2.       Der Bebauungsplan „Sondergebiet Neue Ramtelstraße – Behinderteneinrichtungen“ mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.02-4, in Leonberg wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Dies schließt die Erstellung der notwendigen Fachgutachten ein.

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 27.02.2019 (Anlage 3 zur Sitzungs-vorlage 2019/210).

 

3.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.

 

4.       Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Sie sind auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

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Anlagen zur Vorlage