Header Stadt für Morgen

Ratsinformationssystem

08.05.2019 - 2 Erweiterung Kinderhaus Kunterbunt - Genehmigung...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums beschließen einstimmig mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung unter Berücksichtigung der Änderungs- und Ergänzungsanträge a) – e):

 

Reduzieren

Beschluss

1. Der Erweiterung des Kinderhaus Kunterbunt in Höfingen auf Grundlage der dargestellten Vor-/Entwurfsplanung des Büro Rohrbach Architekten, Leonberg-Höfingen, wird zugestimmt.

 

 

2. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Erweiterung des Kinderhauses in Höhe von von 2.500.000,- EUR (brutto inkl. Nebenkosten) werden genehmigt.

 

 

- Erweiterung um 3 Gruppen (3x700.000 EUR =)    2.100.000 EUR 

- zusätzlich Vergrößerte Küche für 6 gruppige Einrichtung ca.         70.000 EUR

- zusätzlich Wegumlegung und nördl. Aussenfläche ca.           120.000 EUR

- zusätzlich Umbaukosten Bestandsgebäude ca.        210.000 EUR

 

 

3. Die stufenweise Weiterbeauftragung des Büro Rohrbach Architekten für die erforderlichen Planungsleistungen ab der Ausführungsplanung wird beschlossen.

 

 

4. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen (z.B. Tragwerksplanung, Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro, Vermessung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Bauphysik, Brandschutz, etc.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.

 

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Land Baden-Württemberg zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 360.000,- EUR zu sichern.

 

 

6. Für den Betrieb der 3 zusätzlichen Gruppen werden ab der Inbetriebnahme 8 weitere Fachkraftstellen im städtischen Stellenplan vorgesehen.

 

1. Der Erweiterung des Kinderhaus Kunterbunt in Höfingen auf Grundlage der dargestellten Vor-/Entwurfsplanung des Büro Rohrbach Architekten, Leonberg-Höfingen, wird zugestimmt.

 

 

2. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Erweiterung des Kinderhauses in Höhe von von 2.500.000,- EUR (brutto inkl. Nebenkosten) werden genehmigt.

 

 

- Erweiterung um 3 Gruppen (3x700.000 EUR =)    2.100.000 EUR 

- zusätzlich Vergrößerte Küche für 6 gruppige Einrichtung ca.         70.000 EUR

- zusätzlich Wegumlegung und nördl. Außenfläche ca.           120.000 EUR

- zusätzlich Umbaukosten Bestandsgebäude ca.        210.000 EUR

 

 

3. Die stufenweise Weiterbeauftragung des Büro Rohrbach Architekten für die erforderlichen Planungsleistungen ab der Ausführungsplanung wird beschlossen.

 

 

4. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen (z.B. Tragwerksplanung, Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro, Vermessung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Bauphysik, Brandschutz, etc.) in eigener Zuständigkeit zu genehmigen und zu beauftragen.

 

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Land Baden-Württemberg zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 360.000,- EUR zu sichern.

 

 

6. Für den Betrieb der 3 zusätzlichen Gruppen werden ab der Inbetriebnahme 8 weitere Fachkraftstellen im städtischen Stellenplan vorgesehen.

 

 

a)      Für das Anlieferfahrzeug soll im südöstlichen Bereich des Grundstückes ein Parkplatz erstellt werden, von dem aus die weitere Essensanlieferung mit Rollwagen über den Fußweg möglich ist. Die dadurch eingesparte Fläche soll als Außenspielbereich angelegt werden.
 

b)     Aus Gründen der Zugänglichkeit und Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg sollen die baurechtlich notwendigen Stellplätze im südwestlichen Grundstücksbereich, angrenzend an die Ulmenstraße, angelegt werden.
 

c)      Bereits während der Erstellung des Anbaus soll ca. ein Drittel der Fläche mit einem Obergeschoss überbaut und dieses für Wohnungen möglichst für Erzieherinnen oder Hausmeister vorgesehen werden.
 

d)     Der nördlich verlaufende Fußweg soll in gerader Linie zur östlichen Grundstücksgrenze gezogen werden, um einen direkt an den Kindergarten Kunterbunt angrenzenden Außenspielbereich zu erhalten.
 

e)      Bei Berücksichtigung der Ergänzungsanträge sind die im Hauptantrag der Verwaltung genannten Kosten entsprechend anzupassen.