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18.12.2018 - 5.2 Jugendmusikschule Leonber...
Grunddaten
- TOP:
- 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 18.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag und Kenntnisnahme
- Federführend:
- Jugendmusikschule
- Beschluss:
- zurückgezogen
Beschluss
Gebührensatzung
der Jugendmusikschule Leonberg
vom 18. Dezember 2018
(gültig ab 01.01.2019)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 19.06.2018 und §§ 2, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 07.11.2017, hat der Gemeinderat am 18.12.2018 folgende Gebührensatzung für die Jugendmusikschule Leonberg beschlossen:
§ 1
Erhebungsgrundsatz
Für die Teilnahme am Unterricht der Jugendmusikschule wird von der Stadt Leonberg eine Unterrichtsgebühr erhoben.
§ 2
Unterrichtsgebühren
(1) Schüler/-innen aus Leonberg erhalten, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, eine Ermäßigung auf die festgesetzten Grundgebühren.
(2) Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 12,75 EUR. Nach Unterrichtsunterbrechung von mehr als zwei Jahren ist erneut eine Aufnahmegebühr zu zahlen.
(3) Die Unterrichtsgebühr beträgt monatlich bei je einer Unterrichtsstunde in der Woche:
Art des Unterrichts Grund- Leonberger Ermäßigte
gebühr Ermässigung Gebühr
EUR EUR EUR
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
1. Klassenunterricht (Gebühr pro Schüler/-in)
1.1. Rhythmisch-musikalische Grundausbildung /
Eltern-Kind-Gruppen / Elementare Spielkreise
(60 Minuten), davon 50 Minuten reine Unter-
richtszeit, bei Vorschulkindern 45 Minuten 30,00 3,50 26,50
(Wenn weniger als 10 Schüler/-innen in einer Gruppe sind, kann die Unterrichtszeit verkürzt werden.)
1.2. Instrumentenkarussell 47,30 7,50 39,80
1.3. Musiklehre und Hörerziehung (60 Minuten) 35,00 4,00 31,00
(Wenn weniger als 6 Schüler/-innen in einer Gruppe sind, kann die Unterrichtszeit verkürzt werden.)
Für Schüler in der Begabtenklasse entfällt diese Gebühr.
Art des Unterrichts Grund- Leonberger Ermäßigte
gebühr Ermässigung Gebühr
EUR EUR EUR
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2. Gruppenunterricht (Gebühr pro Schüler/-in)
2-er Gruppe (30 Minuten) 50,80 7,80 43,00
2-er Gruppe (45 Minuten) 68,40 7,90 60,50
3-er Gruppe (45 Minuten) 50,80 7,80 43,00
3-er Gruppe (60 Minuten) 67,80 8,30 59,50
4-er Gruppe (45 Minuten) 43,80 7,30 36,50
4-er Gruppe (60 Minuten) 50,80 7,80 43,00
5 bis 6-er Gruppe (45 Minuten) 36,80 7,30 29,50
5 bis 6-er Gruppe (60 Minuten) 43,80 7,30 36,50
Wenn ein/e Schüler/-in nicht in einer Gruppe unterzubringen ist und nur einzeln unterrichtet werden kann, wird die Unterrichtszeit auf 15 Minuten gekürzt. Es wird hier die Gebühr der 2er Gruppe (30 Minuten) berechnet. Die Gruppeneinteilungen werden aufgrund musikpädagogischer Überlegungen und ausschließlich auf Anweisung der Schulleitung bzw. Fachbereichsleitung vorgenommen. Die Unterrichtsform 4-er Gruppe 45 Minuten ist als Ausnahme zu betrachten und nur in Absprache mit Schul- und Fachbereichsleitung möglich.
3. Einzelunterricht
30 Minuten 82,30 12,30 70,00
45 Minuten 129,70 18,70 111,00
60 Minuten 173,93 17,70 156,23
45 Minuten (Förderstunde) 118,50 16,70 101,80
60 Minuten (Förderstunde) 158,50 23,00 135,50
Förderstunden werden im Rahmen der Möglichkeiten und nur auf Vorschlag und Veranlassung von Fachbereichsleitung und Schulleitung vergeben. Sie können befristet werden. Ein Anspruch auf eine Förderstunde besteht nicht.
4. Rockband-Unterricht (Gebühr pro Schüler/-in)
ab 5 Bandmitgliedern (60 Minuten) 32,50 3,95 28,55
4 Bandmitglieder (60 Minuten) 40,60 4,75 35,85
3 Bandmitglieder (60 Minuten) 54,00 6,40 47,60
Eine Rockband muss aus mindestens 3 Bandmitgliedern bestehen. Bei weniger als 5 Bandteil-
nehmern wird eine anteilig höhere Gebühr erhoben. Sinkt bei einer bestehenden Rockband die
Teilnehmerzahl unter 3 Bandmitglieder, muss die gesamte Rockband unter Einhaltung der
entsprechenden Kündigungsfrist aufgelöst werden.
5. Korrepetition Jugend musiziert
Pauschalbetrag
Regionalwettbewerb/ Landeswettbewerb Altersgruppe I-II: 50,00
Regionalwettbewerb/ Landeswettbewerb Altersgruppe III: 80,00
Regionalwettbewerb/ Landeswettbewerb Altersgruppe IV-VI: 100,00
Bundeswettbewerb: 150,00
Art des Unterrichts Grundgebühr
EUR
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6. Erwachsene
6.1. Gruppenunterricht (Gebühr pro Schüler/-in)
2-er Gruppe (30 Minuten) 60,50
2-er Gruppe (45 Minuten) 85,00
3-er Gruppe (45 Minuten) 60,50
3-er Gruppe (60 Minuten) 84,70
4-er Gruppe (45 Minuten) 50,00
4-er Gruppe (60 Minuten) 60,50
5 bis 6-er Gruppe (45 Minuten) 39,50
5 bis 6-er Gruppe (60 Minuten) 50,00
6.2. Einzelunterricht
30 Minuten 100,60
45 Minuten 148,50
60 Minuten 198,00
6.3. Rockband-Unterricht (Gebühr pro Schüler/-in)
ab 5 Bandmitgliedern (60 Minuten) 38,60
4 Bandmitglieder (60 Minuten) 48,35
3 Bandmitglieder (60 Minuten) 64,10
6.4. Klassenunterricht für Erwachsene
(Elternflöten, Jazzband, Percussion, etc.)
pro Unterrichtseinheit
60 Minuten 28,50
7. Korrepetitionsstunde
pro Unterrichtseinheit
30 Minuten 29,10
45 Minuten 42,60
8. Instrumentalklassen-Unterricht
Der Instrumentalklassen-Unterricht ist eine Kooperation mit dem Albert-Schweitzer-Gymnasium und dem Johannes-Kepler-Gymnasium sowie mit der August-Lämmle-Schule. Die Teilnahme an der Instrumentalklasse kostet während der Dauer von zwei Jahren pro Schüler 39,50 EUR, die von den Eltern aufgebracht werden. Darin enthalten sind alle Zusatzkosten für den Unterricht wie Leihgebühr, Versicherung und Wartung der Instrumente sowie Unterrichtsgebühren für die zusätzlich erforderlichen Instrumentalpädagogen der Jugendmusikschule Leonberg. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Kleinreparaturen und Verschleißteilen ein Eigenanteil von bis zu 25,00 EUR vom Zahlungspflichtigen selbst zu tragen ist. Bei Vorlage eines gültigen Leonberger Familienpasses wird eine Ermäßigung von 50% auf die anteilige Unterrichtsgebühr des Monatsbeitrags gewährt. Es werden keine weiteren Ermäßigungen auf diese Gebühr gewährt.
9. AG-Unterricht
Die Kursgebühren sämtlicher AGs sind abhängig von der Anzahl der Teilnehmer. Bitte erfragen Sie die Gebühren im Sekretariat der Jugendmusikschule Leonberg.
10. Entgelte für Instrumenten-Nutzung
10.1.Die Entgelte für die Instrumentenmiete werden auf einem gesonderten Blatt ausgewiesen und eventuelle Änderungen jeweils zum Semesterbeginn durch die Schulleitung festgesetzt. Spezielle Instrumente, die nicht für das reguläre eigene Üben sondern zur Spielfähigkeit eines Ensembles, Spielkreises oder Orchesters der Jugendmusikschule Leonberg benötigt werden, werden kostenlos verliehen.
10.2. Die Gebühr für die Nutzung der schuleigenen Instrumente (Klavier, Schlagzeug, nicht Mietinstrumente) während des Unterrichts beträgt 1,00 EUR pro Schüler/in pro Monat/ Fach.
11. Ensembles
Für die Teilnahme an Ensembles, Spielkreisen und Orchestern wird für Schüler/-innen bis
18 Jahre, die ein Instrument als Hauptfach an der Jugendmusikschule belegen, keine Gebühr
erhoben.
Für die Teilnahme an Ensembles, Spielkreisen und Orchestern, ohne gleichzeitigen Besuch eines Hauptfachunterrichts, wird für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre eine Unterrichtsgebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Monat erhoben. Für die Ensembles für Erwachsene, die ein Instrument als Hauptfach an der Jugendmusikschule belegen, wird keine Gebühr erhoben. Für die Teilnahme an Ensembles ohne gleichzeitigen Besuch eines Hauptfachunterrichts, wird für Erwachsene eine Unterrichtsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Monat erhoben. Für die Mitgliedschaft im Sinfonieorchester besteht eine separate Regelung zur Entrichtung eines Unkostenbeitrages.
12. Gebühren für Erwachsene
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Unterrichtsgebühren für Erwachsene erhoben.
Hiervon ausgenommen sind Schüler/-innen, Studenten/-innen, Bundesfreiwilligendienstleistende und Teilnehmer am freiwilligen Wehrdienst sowie des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Auszubildende und Praktikanten/-innen bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Über diesen Status muss der jeweilige Schüler ab Volljährigkeit unaufgefordert einen schriftlichen Nachweis vorlegen. Die ermäßigte Gebühr wird auf Grundlage des schriftlichen Nachweises gewährt. Sollte der Nachweis befristet sein, muss nach Ablauf der Bescheinigung wieder unaufgefordert ein weiterer Nachweis vorgelegt werden. Im Falle einer Nichtvorlage wird die Unterrichtsgebühr für Erwachsene ab dem ersten des Monats, in dem diese volljährig werden, erhoben, bzw. ab Beendigung der Bescheinigung. Bei nachträglicher Vorlage wird die Grund-/
Schülergebühr ab dem darauffolgenden Ersten eines Monats berechnet.
13. Separate Regelungen
13.1.Die Schulleitung ist berechtigt, außerhalb der Gebührenordnung Kursgebühren für Sonderveranstaltungen und Erprobungsangebote in Absprache mit dem Amt für Kultur, Erwachsenenbildung, Sport und Stadtmarketing festzusetzen, u. a. für Kooperationsangebote in Zusammenarbeit mit den allgemeinbildenden Schulen, örtlichen Vereinen o.ä.
13.2.Bei den Unterrichtsgebühren handelt es sich um eine Jahresgebühr, die in monatlichen Abschlagszahlungen fällig ist. Die Unterrichtsgebühr ist auch für die Ferien, die sonstigen schulfreien Tage und die gesetzlichen Feiertage zu zahlen. Dasselbe gilt, wenn ein/-e Schüler/-in dem Unterricht fernbleibt, ohne dass eine Abmeldung oder ein Ausschluss erfolgt ist.
§ 3
Ermäßigungen
(1) 1. Inhaber/-innen des Familienpasses der Stadt Leonberg wird 50 % Gebührennachlass gewährt (Sozialermäßigung). Der Familienpass ist der Verwaltung unaufgefordert und auch bei Verlängerung rechtzeitig unaufgefordert vorzulegen. Es besteht sonst kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Ermäßigung für diese Zeit.
2. Unabhängig davon gewährt die Jugendmusikschule Geschwisterermäßigungen:
Stufe 1: Gebührennachlass für das 2. Kind: 20 %
Stufe 2: Gebührennachlass für das 3. und jedes weitere Kind: 40 %
Als erstes Kind gilt das Kind, für das die höchsten Unterrichtsgebühren fällig werden. Die weitere Reihenfolge der Geschwisterermäßigung richtet sich nach der Höhe der Einzelgebühren.
3. Ebenfalls unabhängig davon werden folgende Mehrfächerermäßigungen gewährt:
Gebührennachlass für das 2. Fach: 20 %
Gebührennachlass für das 3. und jedes weitere Fach: 40 %
Die für die Ermäßigung maßgebliche Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der Unterrichtsgebühren für die einzelnen Fächer entsprechend der Regelung für Geschwisterermäßigungen.
4. Aufnahmegebühr, Korrepetitionsstunden, Benutzungsgebühr schuleigener Instrumente und Instrumentenmiete sind von den Ermäßigungen ausgenommen. Auf die Erwachsenengebühr wird lediglich die Sozialermäßigung gewährt.
(2) 1. Bei längerer Erkrankung eines/ einer Schülers/ Schülerin wird die Unterrichtsgebühr auf Vorlage eines ärztlichen Attestes ab der vierten stundenplanmäßigen Unterrichtsstunde um 90 % ermäßigt. Ferien und Feiertage sind davon ausgeschlossen.
2. Bei Erkrankung der Lehrkraft oder aus schulischen Gründen können bis zu zwei Stunden im Semester ausfallen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsgebühren besteht. Ab der dritten Stunde wird die Unterrichtsgebühr für die jeweils ausgefallene Stunde zurückerstattet. Ferien und Feiertage sind davon ausgeschlossen. Bei fortlaufender längerer Krankheit (über mehrere Monate hin) der Lehrkraft, sind bei der Rückerstattung der Gebühr die Ferien und Feiertage mit zu berücksichtigen.
3. Bei einem Auslandsaufenthaltes eines/ einer Schülers/ Schülerin von mind. 4 Wochen werden die Unterrichtsstunden der Abwesenheit des jeweiligen Schülers nach fristgerechter Mitteilung vor dem Auslandsaufenthalt durch die jeweilige Lehrkraft vor- oder nachgeholt. Sollte es nicht möglich sein, den kompletten Unterricht vor- oder nachzuholen, erfolgt eine separate Gutschrift der nicht gegebenen Unterrichtsstunden. Ferien und Feiertage sind hiervon ausgenommen. Eine Gutschrift kann jedoch nicht erfolgen, wenn die von der Lehrkraft angebotenen Vor- bzw. Nachholstunden von dem jeweiligen Schüler nicht wahrgenommen werden können.
Falls der Auslandsaufenthalt nicht fristgerecht mitgeteilt wurde, besteht kein Anspruch auf das Vor- bzw. Nachholen des Unterrichts. Eine Gutschrift von der Unterrichtsstunde kann dann ab der vierten ausgefallenen Stunde erfolgen.
Um eine fristgerechte Mitteilung einzuhalten, muss das Sekretariat der Jugendmusikschule Leonberg mind. drei Monate vor dem Auslandsaufenthalt schriftlich informiert werden.
4. Gutschriften werden nach Semesterende im darauffolgenden Quartal erstattet.
5. In besonders begründeten Einzelfällen kann durch Entscheidung der Schulleitung in Abstimmung mit dem Amt für Kultur, Erwachsenenbildung, Sport und Stadtmarketing die Unterrichtsgebühr ganz oder teilweise erlassen bzw. sonstige Abweichungen von dieser Gebührensatzung vorgenommen werden.
§ 4
Schuldner
(1) Schuldner der Unterrichtsgebühren sind:
a) bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter,
b) bei Volljährigen der/die Schüler/-in selbst,
c) wer die Verpflichtung zur Zahlung der Unterrichtsgebühren gegenüber der Stadt durch
schriftliche Erklärung übernommen hat.
(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 5
Entstehung, Fälligkeit und Zahlungsweise der Unterrichtsgebühren
(1) Die Verpflichtung zur Zahlung der Unterrichtsgebühren der Jugendmusikschule entsteht mit dem ersten Tag des Monats, in dem die erste Unterrichtsstunde erteilt wird. Sie endet mit dem Ausscheiden aus der Jugendmusikschule. Kündigungen sind gemäß § 9 Abs. 2 der Schulordnung schriftlich an die Jugendmusikschule zu richten.
(2) Die Unterrichtsgebühr für den laufenden Monat ist jeweils am 15. des Monats zur Zahlung fällig.
(3) Gebührenbescheide erhalten die Zahlungspflichtigen nur bei erstmaliger Fälligkeit oder bei Änderungen im Betrag der Unterrichtsgebühren. In allen anderen Fällen werden die Monatsraten nicht gesondert angefordert.
(4) Zahlungen sind nur an die Stadtkasse Leonberg zu leisten.
§ 6
In-Kraft-Treten
Die Gebührensatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 20. Dezember 2016 außer Kraft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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167,6 kB
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