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18.12.2018 - 5.13 Haushaltsplan 2019 - Beschlussfassung über die ...

Beschluss:
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen:

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Beschluss

 

Auf der Grundlage der Beschlüsse der Vorlage 2018/200-001 aus dem Finanz- und Verwaltungsausschuss wurde Folgendes beschlossen:
 

  1. die Haushaltssatzung der Stadt Leonberg für das Haushaltsjahr 2019.
  2. den Gesamtergebnishaushalt und den Gesamtfinanzhaushalt 2019 mit der Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022 auf Basis der Änderungsliste Stand 18.12.2018 nach der Gemeinderatssitzung.
  3. die Ablehnung des Wirtschaftsplanes 2019 des Eigenbetriebs Stadthalle.
  4. den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg.

 

Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen den Wirtschaftsplan der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH zur Kenntnis.

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Leonberg für das Haushaltsjahr 2019

 

 

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18. Dezember 2018 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:

 

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1.  im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen


2. 

EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

145.194.205

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-145.446.937

1.3

Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-252.732

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

1.808.000

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

1.808.000

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

1.555.269

 

3.  im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

143.323.995

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-134.157.250

2.3

Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

9.166.745

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

21.086.520

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-51.598.043

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-30.511.523

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-21.344.778

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

26.670.000

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-5.526.000

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

21.144.000

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-200.778

§ 2 Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitio-

nen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

 

 

26.670.000 EUR.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten

(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

 

 

40.551.523 EUR.

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

25.000.000 EUR.

 

 

§ 5 Bevollmächtigung der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, Kreditaufnahmen im Rahmen der

Kreditermächtigungen nach den jeweils günstigsten Konditionen zu tätigen.

 

 

§ 6 Steuersätze

 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

300 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

445 v. H.

 

der Steuermessbeträge;

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

380 v. H.

 

der Steuermessbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen