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18.12.2018 - 12 Gewerbegebietsentwicklung in Leonberg (Mühlpfad...

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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig bei einer Enthaltung:

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Beschluss

  1. Für die geplante Gebietsentwicklung in Leonberg (Bereich GE Mühlpfad- Stiefel) wird zur weiteren Sicherung der Planung eine Satzung zum Besonderen Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Anlage 1) beschlossen. Die zugehörige Abgrenzung des Satzungsgebietes ist dem beigefügten Lageplan (Anlage 2) vom 31.10.2018 zu entnehmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zum Inkrafttreten der Satzung zu veranlassen.