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19.12.2017 - 11 Bebauungsplan "Ob der Oberen Burghalde - KiTa N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen mehrheitlich bei 7 Nein-Stimmen und einer Enthaltung:

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Beschluss

 

  1. Der Bebauungsplan „Ob der Oberen Burghalde – KiTa Nord“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 02.09-5, in Leonberg werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt.
     

Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 09.11.2017 (Anlage 3 zur Sitzungsvorlage 2017/286).
 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung sowie in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt.
     
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Parallel zum Bebauungsplan „Ob der Oberen Burghalde – KiTa Nord“ wird die 14. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage