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19.12.2017 - 7 Haushaltsplan 2018 mit Finanzplanung 2017 bis 2...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen:

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Beschluss

 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2018 (Anlage 1) auf Basis der Änderungsliste Stand 18.12.2016 (Anlage 2)
  2. Der Gemeinderat beschließt den Gesamtergebnishaushalt und den Gesamtfinanzhaushalt 2018 mit Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2021 (Anlage 3)
  3. Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan 2018 entsprechend der Vorlage
    2017/236-001 (Anlage 4).
  4. Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Stadtwerke Leonberg (Anlage 5).
  5.                                                                                                                                                                                                                                                                   Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Stadthalle Leonberg (Anlage 6).
  6. Der Gemeinderat nimmt den Wirtschaftsplan der Pflegeverbund Strohgäu-Glems gemeinnützige GmbH (Anlage 7) zur Kenntnis.
  7. Zur Taubenbekämpfung werden 20.000 Euro mit Sperrvermerk beschlossen.
  8. Der Gemeinderat nimmt den Wirtschaftsplan der LEO Energie GmbH & Co. KG (Tischvorlage) zur Kenntnis.

 

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Leonberg für das Haushaltsjahr 2018

 

 

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

am 19. Dezember 2017 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

beschlossen:

 

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

 

 

EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

136.305.312

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-137.530.754

1.3

Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-1.225.442

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

5.262.542

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

5.262.542

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

4.037.100

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

 

 

EUR

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit von

134.610.312

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit von

-125.608.953

2.3

Zahlungsmittelüberschuss aus laufender

Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

9.001.359

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

14.481.579

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-43.217.500

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-28.735.921

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-19.734.561

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

23.000.000

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-6.525.000

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

16.475.000

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-3.259.561

 

§ 2 Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

23.000.000 EUR.

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

  

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

71.387.792 EUR.

 

 

§ 4 Kassenkredite

  

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

25.000.000 EUR.

 

 

§ 5 Bevollmächtigung der Verwaltung

  

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, Kreditaufnahmen im Rahmen der Kreditermächtigungen nach den jeweils günstigsten Konditionen zu tätigen.

 

 

§ 6 Steuersätze

 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

300 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

445 v. H.

 

der Steuermessbeträge;

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

380 v. H.

 

der Steuermessbeträge.

 

 

 

 

Der Vorsitzende des Gemeinderats

 

 

 

 

 

Martin Kaufmann

Oberbürgermeister

 


 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsplan 2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftsplan

 

 

für das

 

 

Rechnungsjahr 2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund von § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden in Baden-Württemberg (Eigenbetriebsgesetz - EigBG) in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S.21), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2009 (GBl. S. 185, 191), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16.04.2013 (GBl. S. 55, 57) hat der Gemeinderat am 19.12.2017 den folgenden Wirtschaftsplan beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. 

Der Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 2018 (01.01.bis 31.12.) wird festgesetzt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfolgsplan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

mit Erträgen von

 

 

 

8.313.156 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

mit Aufwendungen von

 

 

 

8.949.189 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

mit einem Jahresergebnis von

 

 

-636.033 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögensplan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

mit Einnahmen (Finanzierungsmittel) von

 

 

6.929.882 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

mit Ausgaben (Finanzierungsbedarf) von

 

 

6.929.882 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.  

Es wird festgesetzt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen auf

 

 

3.038.758 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Höchstbetrag der  Kassenkredite auf

 

 

3.000.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. 

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, Kreditaufnahmen im Rahmen der Kreditermächtigungen

 

 

nach den jeweils günstigsten Konditionen zu tätigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

790.000 €

 

 

 

Stadthalle Leonberg                                                                                 Wirtschaftsplan 2018

 

 

Wirtschaftsplan

für das

Rechnungsjahr 2018

 

 

Aufgrund von § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden in Baden-Württemberg
(Eigenbetriebsgesetz - EigBG) in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl.S.22, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 04.05.2009 hat der Gemeinderat am 19.12.2017 den folgenden

Wirtschaftsplan beschlossen:

 

EUR         EUR

 

1. Der Wirtschaftsplan für das Rechnungsjahr 2018 (01.01 .bis 31.12.) wird festgestellt:

518.500 1.426.900

908.400

 

im Erfolgsplan

mit Erträgen von
mit Aufwendungen von
mit einem Jahresverlust von
im Vermögensplan

mit Einnahmen (Finanzierungsmittel) von 560.500

mit Ausgaben (Finanzierungsmittel) von 560.500

 

 

2.  Es wird festgesetzt:

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen auf 0

Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 200.000

3. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, Kreditaufnahmen im Rahmen der Kreditermächtigungen nach den jeweils günstigsten Konditionen zu tätigen.

 

 

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgestellt auf:         0

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Anlagen