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05.12.2017 - 9.1 Erhöhung des Mindestbetrages für die Hinzuziehu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig:

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Beschluss

1. Vom Finanzbestand der Wildschadensausgleichskasse wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Mindestbetrag für eine zwingende Hinzuziehung eines Wildschadensschätzer wird von 200.-€ auf 500.-€ erhöht.

 

3. Die Regelung wird zunächst auf 3 Jahre bis zum 31.03.2021 befristet und rechtzeitig vorher überprüft.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt mit allen Jagdpächtern einen Nachtrag zur WSK abzuschließen. Voraussetzung für das Inkrafttreten des Nachtrags ist, dass alle Jagdpächter den Nachtrag unterzeichnet haben.