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27.06.2017 - 4 Bebauungsplan „Krähwinkel-Mitte-2017“ mit Satzu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig:

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Beschluss

 

  1. Das am 24.10.2006 eingeleitete und nicht zur Rechtskraft gebrachte Verfahren des Bebauungsplans „Krähwinkel-Mitte“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.01-12, in Leonberg wird eingestellt und der gefasste Aufstellungsbeschluss (DS 2006 Nr. P 38ö) wird aufgehoben.

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf „Krähwinkel-Mitte-2017“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 05.01-15 in Leonberg, wird gebilligt.

 

Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil vom 31.05.2017 und Begründung vom 31.05.2017 (Anlagen 2-7 zu DS 2017 / 161).

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf „Krähwinkel-Mitte-2017“ mit Textteil vom 31.05.2017 und die Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie Begründung, Planbereich 05.01-15 in Leonberg, werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt.

 

Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren.

 

Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil vom 31.05.2017 und Begrün-dung vom 31.05.2017 (Anlagen 2-7 zu DS 2017/161).

 

  1. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen.

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung vom 31.05.2017 mit Darstellung der Umweltbelange und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (siehe Kap. 4 dieser DS) werden nach §3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage