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27.06.2017 - 7 Eigenanteil an der Mittagsverpflegung an Schule...
Grunddaten
- TOP:
- 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 27.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Amt für Jugend, Familie und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Der Eigenanteil an der Mittagsverpflegung an Schulen in städtischer Trägerschaft wird ab dem Schuljahr 2017/18 auf 3,50 Euro festgelegt.
- Der Triangel e. V. erhebt ab Mai 2017 einen Eigenbeitrag der Sorgeberechtigten in Höhe von 3,80 Euro. Im Falle eines defizitären Rechnungsabschlusses im Jahr 2017 wird dem Triangel e. V. eine Sonderzahlung in Höhe von bis zu 5.000 Euro gewährt.
