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20.09.2017 - 8 Änderung der Richtlinien zur Förderung von Vere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Sozial- und Kultusausschusses beschließen einstimmig:

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Beschluss

§ 13, erster Textabsatz der Richtlinien zur Förderung der Vereine wird im folgenden Wortlaut geändert:

Ausgenommen von der Regelung in § 2, Abs.1 und § 12 Abs. (1)–(3) sind reitsport-, tennissport- und schießsporttreibende Vereine bzw. Abteilungen, deren vereinseigene Anlagen jährlich in folgender Höhe bezuschusst werden:

 

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Anlagen zur Vorlage