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09.10.2025 - 3 Anpassung der Verbrauchsgebühr/Wasserpreis (Gru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Herr Zander verlässt die Sitzung.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig und ungeändert beschlossen als Empfehlung an den Gemeinderat

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Beschluss

Die Kalkulation zur Anpassung des Wasserpreises durch den Partner für kommunale Beratung, Heyder + Partner in Tübingen wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der vorliegenden Kalkulation stimmt der Gemeinderat den Anpassungen der Verbrauchsgebühren unter einer Berücksichtigung eines Deckungsanteils der Fixkosten von 15 % durch die Grundgebühren zu und beschließt folgende Änderungssatzung:

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS - der Stadt Leonberg)

Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg in seiner Sitzung am 14. Oktober 2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) beschlossen:

 

§ 1 Änderung

§ 41 (1) Verbrauchsgebühren – erhält folgende neue Fassung:

 

(1) Die Verbrauchsgebühr setzt sich aus einem Grundpreis und einem Leistungspreis zusammen. Der Leistungspreis wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 42 WVS) berechnet.

Der verbrauchsabhängige Leistungspreis beträgt pro Kubikmeter 2,35 EUR netto.

 

(2) Die verbrauchsunabhängige Grundgebühr richtet sich nach der installierten Bereitstellungsleistung (Zählergröße im Querschnitt/Dimension). Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet.

Wasserzählerbezeichnung

Euro netto/Monat

 

 

Flügelradzähler Q3 4m³ Dn 20

4,51

Steigrohrzähler Q3 4m³ Dn 20

4,51

Funkzähler Q3 4m³ Dn 20

4,51

Funkzähler Q3 10m³ Dn 25

10,82

Flügelradzähler Q3 10m³ Dn 40

10,82

Flügelradzähler Q3 16m³ Dn 40

18,03

Großzähler Q3 25m³ Dn 50

27,05

Verbundzähler Q3 25m³ Dn 50

27,05

Großzähler Q3 63m³ Dn 80

72,13

Verbundzähler Q3 63m³ Dn 80

72,13

Großzähler Q3 100m³ Dn 100

108,20

Verbundzähler Q3 100m³ Dn 100

108,20

Großzähler Q3 250m³ Dn 100

180,34

Verbundzähler Q3 250m³ Dn 150

270,50

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

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Anlagen zur Vorlage