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16.10.2018 - 11 Bebauungsplan "Brühl-Anwand - 3. Änderung Verei...
Grunddaten
- TOP:
- 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Gemeinderates
- Gremium:
- Gemeinderat
- Datum:
- Di., 16.10.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorschlag mit finanziellen Auswirkungen
- Federführend:
- Abteilung Stadt- und Bauleitplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Unter der Maßgabe, dass Alternativen zum Parken und eine Brücke geprüft werden, wird Folgendes beschlossen.
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Der Bebauungsplanentwurf „Brühl-Anwand – 3. Änderung Vereinssportzentrum“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 03.05-2/3, in Leonberg wird gebilligt. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil vom 20.09.2018 und Begründung vom 20.09.2018 (Anlagen 2 – 6 zur Sitzungsvorlage 2018/213).
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Der Bebauungsplanentwurf „Brühl-Anwand – 3. Änderung Vereinssportzentrum“ mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie Begründung, Planbereich 03.05-2/3, in Leonberg wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil vom 20.09.2018 und Begründung vom 20.09.2018 (Anlagen 2 – 6 zur Sitzungsvorlage 2018/213).
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Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB abgesehen.
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Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung vom 20.09.2018 mit Darstellung der Umweltbelange und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach §3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ein wichtiger Grund für eine angemessene Fristverlängerung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 4 Abs.2 Satz 2 BauGB liegt nicht vor.
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Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
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Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. (Anlage 7 zur Sitzungsvorlage 2018/213).
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Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte zur Aufstellung des Bebauungsplans einzuleiten sowie für das Bebauungsplanverfahren erforderliche Gutachten einzuholen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein nach Maßgabe der im Sachvortrag dargestellten Eckpunkte einen städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der städtebaulichen Ziele und Übertragung der Verfahrenskosten abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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23 kB
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(wie Dokument)
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171,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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171,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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530,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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339,3 kB
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