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15.05.2024 - 4 Straßenrechtliche Teileinziehung von Teilfläche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Beschluss

  1. Die in der Anlage 2 dargestellte Abwägungsmatrix über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die in der Anlage 1 dargestellten Flächen der Mühlstraße zwischen der Abzweigung Rutesheimer Straße und der Abzweigung Am Schlossberg werden für den Verkehr teileingezogen (Teilentwidmung).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teileinziehung von Teilflächen der Mühlstraße öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Der Ortschaftsrat Höfingen ist vor einer endgültigen Entscheidung über einen Poller, Schranke o.ä. zu hören.

 

 

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Anlagen zur Vorlage