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19.10.2021 - 13 Teilerstattung der Entgelte für die Nutzung von...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig und geändert beschlossen   

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

31

0

0

 

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Beschluss

  1. Die Gebühren für die Nutzung von Schwimmbahnen in den städtischen Bädern durch Leonberger für Vereine wird auf 21,55 Euro netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer je Bahn je Übungszeiteinheit (ÜZE) festgesetzt.
  2. Um eine finanzielle Mehrbelastung zu vermeiden, erstattet die Stadt den Vereinen den Differenzbetrag gegenüber dem ursprünglichen Abrechnungsmodell mit Mitteln aus dem Vereinsförderbudget.
  3. Der Deckungsvorschlag der Verwaltung für das Jahr 2021 (Finanzbedarf 54.000 Euro) aus dem Teilbudget BUD_TH04_A4000_01 wird genehmigt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die künftig benötigten Mittel in Höhe von jährlich 104.000 Euro ab dem Jahr 2022 im Haushalt zu veranschlagen.
  5. In den neuen Vereinsförderrichtlinien wird das künftige Antrags- und Abrechnungsprocedere sowie der Kreis der Berechtigten festgeschrieben werden. Es muss darauf geachtet werden, dass im Rahmen der Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien die Vereine durch entsprechende Konstrukte nicht zusätzlich belastet werden.
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Anlagen zur Vorlage