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05.12.2019 - 9 Bebauungsplan „Wohnen – Hinter den Gärten“ mit ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Planungsausschusses nehmen zur Kenntnis und empfehlen mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen:

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Beschluss

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs vom 20.07.2017 (Anlage 4 zur SV 2019/257) den Entwurf des Bebauungsplans auszuarbeiten.

 

  1. Der Bebauungsplan „Wohnen – Hinter den Gärten“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich 06.02-17, in Leonberg-Warmbronn wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Dies schließt die Erstellung der notwendigen Fachgutachten zum Bebauungsplan ein. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 17.10.2019 (Anlage 3 zur SV 2019/257).

 

  1. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.

 

  1. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Sie sind auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Auf Grund von § 46 Abs.1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird für das geplante Bebauungsplangebiet „Wohnen – Hinter den Gärten“ in der Gemarkung Warmbronn die Umlegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45-79 BauGB) angeordnet.

 

Sie trägt die Bezeichnung


“Hinter den Gärten“

 

Die voraussichtliche Abgrenzung ist im Übersichtsplan zur Anordnung der Umlegung “Hinter den Gärten“ vom 03.06.2019, Büro Käser Ingenieure, Fellbach dargestellt. Das Umlegungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,90 ha.

Der Gemeinderat beauftragt den Umlegungsausschuss, die Umlegung durchzuführen. Über die exakte Abgrenzung des Umlegungsgebiets (§ 52 BauGB) entscheidet der Umlegungsausschuss bei der Einleitung der Umlegung (Umlegungsbeschluss gemäß § 47 BauGB).

 

  1. Die Durchführung der Umlegung “Hinter den Gärten“ wird gemäß § 46 Abs. 2 BauGB dem ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Leonberg übertragen.
     
  2. Als vermessungstechnischer Sachverständiger wird für diese Umlegung Herr Dipl.-Ing. (FH) Helmut Käser, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Hintere Straße 18, 70734 Fellbach, bestellt.

 

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Anlagen zur Vorlage