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10.07.2019 - 2 Bebauungsplangebiet "Carl-Zeiss-Straße, Erweite...

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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Gremiums beschließen mehrheitlich mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen:

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Beschluss

 

  1. Auf Grund von § 46 Abs.1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird für das geplante Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“ in der Gemarkung Leonberg, Flur 1 (Eltingen) und in der Gemarkung Gebersheim die Umlegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45-79 BauGB) angeordnet.

 

Sie trägt die Bezeichnung


“Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“

 

Die voraussichtliche Abgrenzung ist im Übersichtsplan zur Anordnung der Umlegung “ Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“ vom 03.06.2019, Büro Käser Ingenieure, Fellbach dargestellt.

Das Umlegungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 5,77 ha, davon ca. 5,48 ha in der Gemarkung Leonberg, Flur 1 (Eltingen) und ca. 0,29 ha in der Gemarkung Gebersheim.

 

Der Gemeinderat beauftragt den Umlegungsausschuss, die Umlegung durchzuführen. Über die exakte Abgrenzung des Umlegungsgebiets (§ 52 BauGB) entscheidet der Umlegungsausschuss bei der Einleitung der Umlegung (Umlegungsbeschluss gemäß § 47 BauGB).             
 

  1. Die Durchführung der Umlegung “Gewerbegebiet Carl-Zeiss-Straße, Erweiterung“ wird gemäß § 46 Abs. 2 BauGB dem ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Leonberg übertragen.             
     
  2. Als vermessungstechnischer Sachverständiger wird für diese Umlegung Herr Dipl.-Ing. (FH) Helmut Käser, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Hintere Straße 18, 70734 Fellbach, bestellt.

 

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Anlagen zur Vorlage