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27.06.2019 - 9 Annahme von Kleinspenden

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Abstimmungsergebnis

Die Mitglieder des Finanz- und Verwaltungsausschusses beschließen einstimmig ohne Enthaltung:

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Beschluss

Die unter der Ziffer I lfd. Nr. 1 bis 3 aufgeführte Kleinspende gilt im Wege des Offenlegungsverfahrens gem. § 30 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats als angenommen.

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Anlagen zur Vorlage