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31.05.2017 - 4 Bedarfsplan für die Kinderbetreuung in Leonberg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Abstimmungsergebnis

 

Der Ortschaftsrat nimmt Kenntnis der Punkte 1 – 7 und  beschließt  einstimmig über Punkt 6 mit der redaktionellen Änderung „Gremien“

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Beschluss

 

zu Punkt 6:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Anbau einer weiteren Kindergartengruppe an das Kinderhaus Kunterbunt in Höfingen zu planen und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

  1. Der Johannes-Kindergarten weist ab 1. September 2017  9 Plätze für unter Dreijährige aus.
     
  2. Ab dem Kindergartenjahr 2017/18 wird der Personalschlüssel des eingruppigen Waldorf-Kindergartens mit 2,8 Stellen bezuschusst, inkl. einer Anerkennungspraktikantenstelle, die mit 80 % auf den Stellenschlüssel anzurechnen ist. Die zusätzlichen Kosten für den städtischen Haushalt liegen bei jährlich 16.000 Euro.
     
  3. Die für die Sanierung des Oberlin-Hauses angemieteten Container werden nach der abgeschlossenen Baumaßnahme interimsweise zur Deckung des Platzbedarfs ge

 

  1. Der Wald- und Tierkindergarten Seehaus e. V. betreibt ab 1. September 2017 eine 2. Kindergartengruppe mit zunächst 8 Plätzen. Für den Betrieb werden zusätzlich 1,09 Stellenanteile und eine FSJ-Stelle benötigt, die den städtischen Haushalt mit jährlich 37.200 Euro belasten (September bis Dezember 2017: 16.550 Euro). Ferner benötigt der Verein einen 2. Bauwagen (die Kosten für den städtischen Haushalt werden bis zur Sitzung des S-Ausschusses nachgereicht).

 

  1. Der Ezach-Kindergarten wird ab dem Kindergartenjahr 2017/18 die auf 7 Stunden am Vormittag verlängerte Öffnungszeit anbieten.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Anbau einer weiteren Kindergartengruppe an das Kinderhaus Kunterbunt in Höfingen zu planen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
     
  3. Angesichts weiter zunehmender Bedarfszahlen wird die Verwaltung beauftragt, für die Einzugsgebiete der westlichen Kernstadt eine einzugsbereichsübergreifende mindestens 6-gruppige Kindertageseinrichtung zu projektieren und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Anlagen zur Vorlage