Sozialer Dienst
Der Soziale Dienst ist die erste Anlaufstelle für alle Rat suchenden Bürgerinnen und Bürger bei persönlichen und familiären Notlagen. Er bietet Personen in schwierigen Lebenslagen durch regelmäßige Unterstützung die Möglichkeit, ein eigenständiges Leben zu führen.
Der Soziale Dienst bietet psychosoziale Beratung bei:
- Menschen, die sich oder ihre Umwelt gefährden könnten
- Verwahrlosung
- häuslicher Gewalt
Der Soziale Dienst unterstützt Sie gerne beim Ausfüllen der Anträge und informiert Sie über benötigte Unterlagen und rechtliche Hintergründe.
Neu ab 07.04.2026: Digitale Sprechstunde des Sozialen Dienstes
Für mehr Informationen und zum Starten der Online-Beratung klicken bzw. tippen Sie bitte hier unten auf "Online-Service".Online-Service
Für diese Leistung können Sie folgende Online-Services nutzen:
Digitale Beratung
Der Soziale Dienst bietet eine digitale Beratung für Bürger und Bürgerinnen in verschiedensten Lebenslagen an.
Die Servicestelle ermöglicht die Online-Antragstellung auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS), Leonberger Teilhabepass und die Bewerbung auf eine städtische Sozialwohnung. Außerdem unterstützt der Soziale Dienst virtuell bei der Beantragung von jeglichen Sozialhilfeleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung und mehr.
Auch eine anonyme Beratung kann in Anspruch genommen werden. Bitte schreiben Sie hierzu in die Felder ,,Name‘‘ und ,,Vorname‘‘ einfach ,,Anonym‘‘ hinein.
Wir freuen uns, Sie in Zukunft auch digital beraten zu können! Um in die digitale Sprechstunde zu gelangen, klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Betreuung
Verwahrlosung
Bei drohender oder eingetretener Verwahrlosung ist der Soziale Dienst in enger Abstimmung mit dem Ordnungsamt, Ansprechpartner für den Betroffenen und das Gemeinwesen und erarbeitet Auswege aus der Problemsituation.
Platzverweisverfahren zum Beispiel bei häuslicher Gewalt
Das „Leonberger Modell“ sieht die zeitnahe Beratung von Täter und Opfer im Rahmen eines Platzverweises vor. Der Soziale Dienst ist dafür der erste Ansprechpartner und vermittelt sowohl Täter wie Opfer an den entsprechenden Fachdienst, wenn dies notwendig ist.