Wahlbenachrichtigungen werden verschickt
Am Sonntag, 8. März, ist Landtagswahl in Baden-Württemberg. Zum ersten Mal können Bürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 16 Jahren den Landtag in Baden-Württemberg wählen. Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit verschickt und erreichen in den nächsten Tagen die Leonberger Wahlberechtigten.
Landtagswahl 2026
Alle wahlberechtigten Leonbergerinnen und Leonberger, die am Wahlsonntag, 8. März 2026, nicht zur Wahl gehen können oder ihr Wahlrecht in einem anderen Wahllokal ausüben möchten, können online unter www.leonberg.de/Landtagswahl2026 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Wahlberechtigt sind dabei deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg gemeldet sind.
Für die Landtagswahl erhalten die Wahlberechtigten in den nächsten Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung enthält neben den persönlichen Angaben auch den Wahlbezirk und das zugeordnete Wahllokal, in dem gewählt werden kann.
Informationen zur Briefwahl
Anhand der Wahlbenachrichtigung können Anträge für einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bequem von zu Hause aus über das Internet gestellt werden. Die Möglichkeit den Wahlschein online zu beantragen steht bis einschließlich Sonntag, 1. März, zur Verfügung.
Alternativ können Wahlscheinanträge schriftlich, elektronisch (per E-Mail an wahl@leonberg.de) oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Anträge per SMS oder WhatsApp sind jedoch ausgeschlossen.
Der Druck der Stimmzettel ist bei einer Landtagswahl nicht in der Hand der Kommunen. Nach aktuellem Stand soll die Anlieferung der Stimmzettel Anfang Februar beginnen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt ab Montag, 2. März, Erstanträge auf Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt (Rathaus Belforter Platz 1, Erdgeschoss, Raum 00.20 – der Zugang ist rollstuhlgerecht) oder den Ortschaftsverwaltungen zu stellen. Die Unterlagen können dann sofort mitgenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, direkt vor Ort zu wählen.
Erst- und Zweitstimme
Bei der Landtagswahl 2026 gibt es erstmals eine Erst- und eine Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählen Bürgerinnen und Bürger direkt eine Person aus ihrem Wahlkreis. Wer in einem der 70 Wahlkreise in Baden-Württemberg die meisten Erststimmen erhält, zieht mit einem Direktmandat in den Landtag ein.
Mit der Zweitstimme wird eine Partei beziehungsweise deren Landesliste gewählt. Die Zweitstimmen entscheiden über das Verhältnis der Sitzverteilung im Landtag. Bei der Verteilung der Sitze werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent aller im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
Alle Informationen rund um die Landtagswahl sind unter www.leonberg.de/Landtagswahl2026 zu finden.