Satzung zur Änderung der "Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leonberg" (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), §§ 2, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwG), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg in seiner Sitzung am 28.04.2026 folgende Satzung zur Änderung der “Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leonberg“ (Feuerwehrkostenersatzsatzung) beschlossen.