Satzung zur Änderung der “Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen – Bestattungsgebührensatzung –“

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit §§ 2, 11, 13 und 14 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Leonberg in seiner Sitzung am 27. Januar 2026 folgende Satzung zur Änderung der “Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen – Bestattungsgebührensatzung –“ beschlossen: