Richtlinie zur Förderung der kinder- und jugendärztlichen Versorgung in der Stadt Leonberg
Der Gemeinderat der Stadt Leonberg hat in seiner Sitzung am 24. März 2026 folgende Richtlinie beschlossen:
Präambel
Die Stadt Leonberg sieht in einer qualitativ hochwertigen, wohnortnahen kinder- und jugendärztli-chen Versorgung einen wesentlichen Standortfaktor und eine grundlegende Voraussetzung für die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Die kinder- und jugendärztliche Versorgung in Leonberg sieht sich jedoch zunehmend größeren Herausforderungen gegenüber. Seit Ende 2025 hat nur noch eine pädiatrische Praxis im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ihren Sitz in Leonberg. Aufgrund der prekären Versorgungssituation will die Stadt Leonberg zusätzliche Anreize schaffen, um die medizinische Versorgung für Kinder und Jugendliche zu fördern und langfristig zu sichern.
Hierzu gewährt die Stadt Leonberg nach Maßgabe der vorliegenden Richtlinie finanzielle Anreize und Unterstützungsleistungen für Kinderärzte, die sich in Leonberg mit einer Zulassung nieder-lassen oder einen eigenen, zusätzlichen Versorgungsauftrag übernehmen.
Die Verwendung des Begriffs Ärzte erfolgt im Folgenden geschlechterneutral und schließt alle vertrags- und berufsrechtlich zulässigen Kooperationsformen ein.