Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW
Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.
Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden.
Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 1. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026.