Hinter den Gärten: Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Plans zur 2. Vorwegnahme der Entscheidung nach § 72 BauGB
Der Plan zur 2. Vorwegnahme der Entscheidung für das Umlegungsgebiet „Hinter den Gärten“, bestehend aus dem Verzeichnis zur 2. Vorwegnahme der Entscheidung und der Karte zur 2. Vorwegnahme der Entscheidung, der durch Beschluss des Umlegungsausschusses vom 26.02.2026 aufgestellt wurde, ist am 17.04.2026 für die folgenden Flurstücke der Gemarkung Warmbronn
70, 71, 72/1 und 72/2
unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, der bisherige Rechtszustand durch den im Plan zur 2. Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Flurstücke ein.