Flurbereinigung Ditzingen-Heimerdingen (Südumfahrung)

Feststellungsbeschluss
vom 25.06.2026

Das Landratsamt Ludwigsburg – untere Flurbereinigungsbehörde – stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren Ditzingen-Heimerdingen (Südumfahrung) eingebrachten Grundstücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.
Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend. Die Nachweise über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 01.07.2026 bis 03.08.2026 in der Verwaltungsstelle in Heimerdingen (Hindenburgstraße 4, 71254 Ditzingen) während der üblichen Öffnungszeiten aus.
Zusätzlich kann der Beschluss mit dazugehörenden Karten und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4909) eingesehen werden.
Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt und diesen in einem Termin erläutert worden. Die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung wurden auf Grund der vorgebrachten Einwendungen überprüft und, soweit erforderlich, in der Bodenwertkarte und im Wertrahmen geändert.

 
Rechtsbehelfsbelehrung 

Gegen diesen Feststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim
Landratsamt Ludwigsburg mit Sitz in Ludwigsburg erhoben werden.
gez. Stadler (VD) D.S.