Finanzielle Entlastung: Wohngeld für viele Haushalte möglich
Steigende Wohnkosten stellen viele Haushalte vor finanzielle Herausforderungen. Mit dem Wohngeld unterstützt der Staat Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für angemessenen Wohnraum zu tragen. Die Leistung soll dazu beitragen, bezahlbares und familiengerechtes Wohnen zu sichern.
Wohngeld für Mieter und Eigentümer
Wohngeld können sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum beantragen. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Maßgeblich sind insbesondere die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder sowie die Höhe der anrechenbaren Miete oder Belastung.
Kein Wohngeld erhalten in der Regel Personen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, bei denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden, beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe.
„Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf Wohngeld haben könnten. Deshalb lohnt es sich, den eigenen Anspruch prüfen zu lassen. Die Stadt Leonberg unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei mit Beratung und einem unkomplizierten Antragsverfahren“, sagt Anke Wagner, Amtsleiterin des Amtes für Jugend, Familie und Schule der Stadt Leonberg.
Das Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für zwölf Monate. Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, etwa bei Einkommen, Miete oder Haushaltsgröße, müssen der Wohngeldstelle zeitnah mitgeteilt werden.
Informationen zur Antragstellung
Für die Antragstellung werden verschiedene Nachweise benötigt. Dazu gehören unter anderem Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, der Mietvertrag sowie Nachweise über die Mietzahlungen. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen zusätzlich Unterlagen über ihre monatlichen Belastungen, beispielsweise Kredit- und Grundsteuernachweise, einreichen. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind teilt die Wohngeldstelle mit.
Familien, die Wohngeld erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen außerdem weitere Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Hierzu zählen beispielsweise Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder sowie weitere Vergünstigungen wie der Leonberger Teilhabepass, der Landesfamilienpass oder die wirtschaftliche Jugendhilfe zur Übernahme von Kindergartengebühren.
Informations- und Kontaktmöglichkeiten
Die Wohngeldstelle Stadt Leonberg empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die einen möglichen Anspruch vermuten, sich beraten zu lassen oder einen Antrag zu stellen. Die Antragstellung ist online über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg oder direkt bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung möglich.
Formulare, Merkblätter und weitere Informationen stehen unter www.leonberg.de/Wohngeld zur Verfügung. Rückfragen beantwortet das Amt für Jugend, Familie und Schule unter 07152 990-2433 bzw. -2437, -2438 oder -2436. Die Mitarbeiterinnen sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie zudem am Donnerstagnachmittag von 16 bis 18 Uhr erreichbar.