Elternbeiträge für die Kindertages- und Schulkindbetreuung werden angepasst
Der Gemeinderat der Stadt Leonberg hat die Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung beschlossen. Mit der Anpassung setzt die Stadt die gemeinsame Empfehlung des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg sowie der Kirchen und kirchlichen Fachverbände um.
Qualität der Kinderbetreuung sichern
In seiner Sitzung am Dienstag, 21. Juli, hat der Leonberger Gemeinderat für die Anpassung der Gebühren in Kindertageseinrichtungen und Schulkindbetreuung gestimmt. Hintergrund sind die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Kosten für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung. Höhere Personal- und Sachkosten sowie allgemeine Preissteigerungen wirken sich auf die Finanzierung der Kinderbetreuung aus. Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen aus diesem Grund eine landesweit einheitliche Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 Prozent zum Kindergartenjahr 2026/2027 und um weitere 4 Prozent im darauffolgenden Jahr. Mit der Anpassung stellt die Stadtverwaltung sicher, dass die Qualität und Verlässlichkeit der Betreuung erhalten bleiben. Beides ist oberste Priorität in Leonberg.
"Wir wissen, dass viele Familien ihre Ausgaben derzeit sehr genau im Blick behalten müssen und eine Erhöhung der Elternbeiträge für manche eine zusätzliche Belastung bedeutet. Diese Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht", betont Oberbürgermeister Tobias Degode. "Gleichzeitig möchten wir auch in Zukunft eine verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung für Kinder in Leonberg sicherstellen. Die Stadt finanziert den größten Teil der Kosten weiterhin selbst und trägt damit den überwiegenden Anteil der Ausgaben. Mit der Anpassung setzen wir die landesweite Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände um und schaffen die Voraussetzungen dafür, die Kinderbetreuung auch künftig nachhaltig finanzieren können."
Elternbeiträge decken rund 20 Prozent
Die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen gehört zu den größten freiwilligen Ausgaben der Stadt. Die jährlichen Gesamtkosten liegen bei rund 27 Millionen Euro. Die Elternbeiträge belaufen sich nach der Anpassung voraussichtlich auf rund 5,36 Millionen Euro und decken damit etwa 19,8 Prozent der Gesamtkosten. Rund 21,7 Millionen Euro finanziert die Stadt Leonberg aus eigenen Haushaltsmitteln. Damit entspricht der Kostendeckungsgrad nahezu dem von den kommunalen Spitzenverbänden empfohlenen Richtwert von 20 Prozent.
In der Schulkindbetreuung wird ein Deckungsgrad von 27,82 Prozent erreicht. Die Gesamtkosten liegen bei rund 3,3 Millionen Euro, die Elternbeiträge belaufen sich auf 927.000 Euro. Der Deckungsbeitrag der Stadt liegt hier bei rund 2,4 Millionen Euro.
Einheitliche Gebühren in Leonberger Einrichtungen
Mit der Umsetzung der landesweiten Empfehlung verfolgt die Stadt mehrere Ziele: Die Gebühren sollen in allen städtischen, kirchlichen und freien Einrichtungen weiterhin gleichbleiben. Gleichzeitig möchte die Stadt zusätzliche Ausgleichszahlungen an freie und kirchliche Träger vermeiden und sicherstellen, dass die Gebühren regelmäßig und nachvollziehbar an die tatsächlichen Kosten angepasst werden.
Familienstaffelung
Im Ganztagesbereich (Kita) gilt künftig ebenfalls die Familienstaffelung. Das heißt, bei der Berechnung der Elternbeiträge werden alle Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt, die im selben Haushalt leben.
In der Ganztagsbetreuung an Grundschulen wurde bisher für ältere Geschwisterkinder in der Ganztagsbetreuung pauschal ein Betrag von 15 Euro abgezogen. Hier wird ab September die Familienstaffelung eingeführt. Die neue Regelung berücksichtigt Familien mit mehreren Kindern besser und sorgt dafür, dass sie stärker von der Ermäßigung profitieren können.
Gebühren für Mittagsverpflegung angepasst
Die bisherige Bezuschussung des Essens durch die Stadt ist eine freiwillige Leistung, die künftig in den Kindertageseinrichtungen entfällt. Neben der Gebührenanpassung gibt es weitere Änderungen: Die Verpflegung wird in einer eigenen Satzung geregelt. In der Ganztagesbetreuung und im Hort an der Schule bleibt die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend.
Die Gebührenanpassungen wurde im Vorfeld mit den kirchlichen und freien Trägern abgestimmt, die neuen Satzungen treten im Herbst in Kraft. In diesem Zug erhalten die Familien ihre neuen Gebührenbescheide.
FAQs für Eltern und Interessierte
Um Eltern umfassend über die Änderungen zu informieren, veröffentlicht die Stadt Leonberg ergänzend ausführliche Antworten auf häufig gestellte Fragen unter www.leonberg.de/Kindertageseinrichtungen. Darin werden unter anderem die Gründe für die Gebührenanpassung, die Berechnung der Beiträge sowie die wichtigsten Änderungen der neuen Gebührenstruktur erläutert.